Menschenhandel ist in Deutschland eine Straftat. Zwangsprostitution als Form von Menschenhandel wird in § 232a StGB geregelt. Strafrechtlich ergänzt wird Zwangsprostitution durch “Ausbeutung von Prostituierten” sowie “Zuhälterei”.
Menschenhandel ist eine Form der internationalen Organisierten Kriminalität. Er gilt weltweit als der am schnellsten wachsende Verbrechenszweig .
Menschenhandel hat viele Gesichter. Einerseits machen sich Kriminelle die wirtschaftliche und soziale Notlage von Menschen aus sogenannten Schwellen- und Entwicklungsländern und deren Hoffnung auf ein besseres Leben zunutze, indem sie die Betroffenen unter falschen Versprechungen anwerben und durch z. B. Drohung, Gewalt oder Schuldknechtschaft in ein Verhältnis der Abhängigkeit bringen. Andererseits werden Menschen von Kindheit an in ausbeuterischen Systemen groß und werden darauf konditioniert, sich wie ein Sklave ausbeuten zu lassen, da sie nichts anderes kennenlernen.
Menschen werden wie Ware behandelt, sie werden gekauft, verkauft und systematisch ausgebeutet – Menschenhandel ist die moderne Sklaverei.
Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels definiert Menschenhandel wie folgt:
„Der Ausdruck „Menschenhandel“ bezeichnet „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Körperorganen”.“
Mehr Infos unter:
Der § 232 StGB definiert den Straftatbestand von Menschenhandel in Deutschland. Zwangsprostitution als Form von Menschenhandel wird in § 232a StGB beschrieben. Diese werden strafrechtlich ergänzt durch den § 180a StGB bezüglich der Ausbeutung von Prostituierten sowie dem §181a StGB zu Zuhälterei.
Hier den Gesetzestext zu Menschenhandel nachlesen.
Hier den Gesetzestext zu § 232a StGB Zwangsprostitution nachlesen.
Prostitution ist seit 2002 in Deutschland nicht mehr sittenwidrig, sondern ein anerkannter Beruf. Seit 2017 gilt das ProstitutiertenSchutzGesetz. Dieses versucht durch Regelungen rund um das Thema Prostitution einen Schutzrahmen zu gestalten, der Zwang und Ausbeutung verhindern soll und Menschen in Prostitution schützen soll. Im Wesentlichen umfasst es die Pflicht zur Gesundheitsberatung und die Anmeldung als Prostituierte sowie die Erlaubnispflicht zur Führung eines Prostitutionsgewerbes.
Nähere Informationen zu dem Gesetz findet man hier:
Grundsätzlich gibt es sehr wenige verlässliche Zahlen zu dem Thema Prostitution in Deutschland. Zwang und Ausbeutung finden im Verborgenen statt, daher hat man in diesem Bereich immer mit einem großen Dunkelfeld zu tun, das man statistisch schwer erheben kann.
Seit 2017 ist das Statistische Bundesamt verpflichtet die angemeldeten Prostituierten und Prostitutionsstätten statistisch zu erfassen.
Das Statistische Bundesamt in Deutschland ist verpflichtet, die Zahlen zu Prostitution zu erheben und gibt folgende Daten dazu an:
Gültig angemeldete Prostituierte in Deutschland: 23.743 am 31.12.2021 (2020 noch 24.940 Personen; 2019 noch 40.369 Personen)
Quelle: Gültig angemeldete Prostituierte in Deutschland – Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Gültige Erlaubnispflichten für ein Prostitutionsgewerbe in Deutschland: 2.286 am 31.12.2021 (1.600 am 31.12.2020)
Quelle: Gültige Erlaubnisse für ein Prostitutionsgewerbe in Deutschland – Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Das Amt teilt mit, dass es sich bei 93 % der Ende 2021 gemeldeten Prostitutionsgewerbe um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle) handele. Auf Prostitutionsvermittlungen, -fahrzeuge und -veranstaltungen entfielen zusammen 7 % der Erlaubnisse. Quelle: Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Es wird deutlich, dass trotz der gesetzlichen Pflicht zur Anmeldung nur sehr wenige Menschen tatsächlich angemeldet sind und der Bereich von Prostitution eher im Dunkelfeld geschieht.
Laut Statistischem Bundesamt haben nur ca. ein Fünftel der angemeldeten Prostituierten die deutsche Staatsangehörigkeit. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten waren Rumänisch (8.600 Personen), Bulgarisch (2.600 Personen) und Ungarisch (1.500 Personen).
Quelle: Ende 2021 rund 23 700 Prostituierte bei Behörden angemeldet – Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Das Bundesfamilienministeriums hat 2004 eine große Studie erhoben und darin unter anderem Frauen in Prostitution zu ihrer Lebenssituation befragt.
Frauen in Prostitution in Deutschland gaben in einer Studie an:
Quelle: bmfsfj.de
Die Wissenschaftlerin Melissa Farley hat im Jahr 2004 854 Frauen aus neun Ländern ( Kanada, Kolumbien, Deutschland, Mexiko, Südafrika, Thailand, Türkei, USA, Sambia) interviewt und dabei folgendes festgehalten:
Die ganze Studie kann man hier nachlesen (auf englisch):
040 – 3619 7115
kontakt@mission-freedom.de
Gaby Wentland ist hier
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