Durch traditionelle Ahnen- und Geheimkulte beeinflusst

Selbst der Verfassungsschutz thematisiert rituelle Gewalt – Erneut bewahrheitet sich eine Verschwörungstheorie. (von Julian Pastor)

Zu Anfang des dritten Jahrtausends war die Existenz von ritueller Gewalt allgemein bekannt und wurde auch von offizieller Seite nicht abgestritten. Die Betroffenen teilten ihre Erfahrungen mit Fachleuten aus der Medizin (Dorothea Thul, Matthias Kollmann), Kriminologie (Manfred Paulus, Uwe Kranz) und Therapie (Michaela Huber, Claudia Fliß). Dabei fanden Sie unvoreingenommen Gehör. Ihre Aussagen wurden von Justiz und Forschung ergebnisoffen ausgewertet.

 

Das änderte sich mit einem „Untersuchungsbericht“ über die schweizerische Nervenheilanstalt Clienia Littenheid von 2022 und einer „Studie“ über Betroffenenaussagen im Bistum Münster von 2025. Diese Texte erklärten es für gesichert, dass es sich bei ritueller Gewalt nur um eine Fehldiagnose, einen Wahn oder eine Verschwörungstheorie handelt. Die Notwendigkeit zur Ermittlung, die juristische Integrität der Betroffenen und ihre Schadensersatzforderungen an staatliche, kirchliche und private Institutionen galten damit fürs erste als zunichte gemacht.

 

Doch jetzt, im Jahr 2026, rudert selbst der Verfassungsschutz zurück und warnt vor ritueller, ja zum Teil schwarzmagischer Gewalt.

Aus einer offenen Tatsache wird ein offenes Geheimnis

Die rituelle Gewalt wurde in den staatlichen Behörden seit Langem wie andere Formen der strafrechtlich und medizinisch relevanten Verbrechen behandelt. Noch im Jahr 2018 forderte der Fachkreis Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen des deutschen  Familienministeriums eine breitere Integration des Themas in Forschung und Lehre:

 

„Forschung zu sexualisierter Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen und deren Auswirkungen muss sowohl einzelne Aspekte vertiefen, als auch komplexe Strukturen und Zusammenhänge erfassen. Hierzu ist es unerlässlich, dass wissenschaftliche Forschungsprojekte die Erfahrungen der Praxis mit einbeziehen bzw. durch erfahrene Personen aus Praxis und Wissenschaft gemeinsam konzipiert und in den wissenschaftlichen und interdisziplinären Diskurs eingebunden werden. Passgenaue Forschungsmethoden und Evidenzkriterien müssen entwickelt werden – und dann eine Chance in der etablierten Forschungsförderung bekommen. Forschungsergebnisse müssen integriert werden in Fach- und Lehrbücher, Aus- und Weiterbildung aller relevanten Berufsgruppen und fortlaufenden Theorie-Praxis-Transfer.“ [1]

 

Der vom Familienministerium geförderte Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe schilderte in diesem Zusammenhang die okkulten und transgenerationalen Bindungen der Opfer:

 

„Dient eine Ideologie zur Begründung oder Rechtfertigung der Gewalt, wird dies als rituelle Gewalt bezeichnet. Betroffene berichten z.B. von satanistischen und (pseudo-)religiösen Kulten und faschistischen Gruppierungen, in denen organisierte rituelle Gewalt stattfindet. In manchen Strukturen sind Familien generationenübergreifend eingebunden. Es erfolgt eine frühkindliche Bindung an Täter*innen, Gruppe und Ideologie. Hinzu kommt ein Schweigegebot. Aussteigende werden unter Druck gesetzt, erpresst und verfolgt.“ [2]

 

Die Enquete-Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (kurz Aufarbeitungskommission) unterhält bis heute das Fachreferat Organisierte und rituelle sexualisierte Gewalt, für das seither 417 Betroffene und Zeugen ausgesagt haben. [3]

 

Im Raum Münster brodelten außerdem Beschwerden über okkultistische Netzwerke, die sich in kirchliche Strukturen eingeschlichen hätten. Zur Dokumentation und zivilgesellschaftlichen Bekämpfung dieser Netzwerke bildeten sich der Arbeitskreis Rituelle Gewalt der Bistümer Essen, Münster und Osnabrück, die Beratungsstelle Organisierte sexuelle und rituelle Gewalt und die Tagungen der Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation.

 

Bevor das Fass allerdings überlaufen konnte, gab das Bistum Münster der Luxuskanzlei Feigen Graf eine Studie in Auftrag, die rituelle Gewalt als vollumfänglich unbewiesen abstritt. Zuvor war die Kanzlei für die Verteidigung von ranghohen Managern bekannt, wie dem Bayern-München-Präsident Uli Hoeneß, dem Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen und einigen Verantwortlichen der Wirecard AG und der Cum-Ex-Affäre. Nun verteidigten die Kölner Rechtsanwälte Matthias Sartorius und Niklas Kindhäuser die kirchlichen Würdenträger mit der Behauptung: „Trotz der seit Jahrzehnten in verschiedenen Ländern geführten Diskussionen und unterschiedlichen Untersuchungen fehlt es, soweit ersichtlich, bis heute an kriminalistischen Nachweisen für die beschriebenen Phänomene.“ [4]

 

In dieser Pauschalität war die Behauptung jedoch schon nach dem damaligen Kenntnisstand unrichtig. Denn in anderen Staaten gab es (neben dem therapeutischen Befund) sehr wohl auch solide kriminalistische Nachweise. So schildert der ghanaische Forensiker Emmanuel Sarpong Owusu: „In vielen afrikanischen Gemeinschaften gibt es weit verbreitete Vorstellungen zur Verwendung menschlicher Körperteile für traditionelle Heilungsrituale. Menschlichen Körperteilen und Blut wird nachgesagt, die Wirksamkeit traditioneller Medizin und Rituale zu verstärken, die angeblich unter anderem Wohlstand, geschäftlichen Erfolg, Fruchtbarkeit, Schutz und ein langes Leben garantieren sollen.“ [5]

 

Nichtsdestrotrotz wurden aufgrund der vorgeblichen Nichtnachweisbarkeit von ritueller Gewalt die Chefärztin der Clienia Littenheid und der dortige Oberarzt für Traumatherapie entlassen, der konservativ-protestantischen Hilfsorganisation Mission Freedom Fördermittel verweigert und die Schadensersatzforderungen von potentiellen Betroffenen a priori zurückgewiesen. Stephan Kronenburg, der Pressesprecher des Bistums Münster,  tönte: „Wir werden in Zukunft auf jeden Einzelfall schauen, dürfen und werden aber die Rituelle Gewalt-Theorie nicht mehr nähren.“. [6]

 

 

Forscher und Betroffene sind entsetzt

Auf die Pauschalität, mit der die Studie Forschungs- und Ermittlungsergebnisse vorwegnehmen wollte, reagierten mehrere Forscher und Betroffene ablehnend. Sogar die vom Deutschen Bundestag bevollmächtigte Aufarbeitungskommission bescheinigte der Studie eine methodische und ethische Fahrlässigkeit:

 

„Den gestern veröffentlichen Bericht nehmen wir mit Irritation zur Kenntnis. Aus unserer Sicht stellt der Bericht keine tragfähige Grundlage für die getroffenen Feststellungen dar. Insbesondere die Aussage, die Untersuchung habe keinen einzigen belastbaren Hinweis auf Täternetzwerke erbracht, kann uns unter Berücksichtigung von Gegenstand und Methode der Untersuchung nicht überzeugen. Auch soweit die Glaubhaftigkeit von Betroffenenaussagen im Fokus der Untersuchung stand, bleiben viele Fragen offen.

Der Bericht trägt nach Auffassung der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs nicht dazu bei, die Aufarbeitung in der römisch-katholischen Kirche voranzubringen. Der Bericht erschwert die respektvolle Zusammenarbeit zwischen Betroffenen sexualisierter Gewalt und der römisch-katholischen Kirche. Die bisherigen Bemühungen der römisch-katholischen Kirche um Aufarbeitung, Prävention und Intervention drohen Schaden zu nehmen.“ [7]

 

Die Betroffeneninitative Eckiger Tisch verwies zudem auf die Befangenheit der zurate gezogenen Sachverständigen:

 

„Bei der Entstehung des Gutachtens zeigen sich unseres Erachtens methodisch und inhaltlich problematische Aspekte. Eine der beteiligten Psychologinnen hat bereits in der Vergangenheit die Position vertreten, dass Rituelle Gewalt grundsätzlich in der angegeben Form nicht real existiere. Aus methodischer Sicht folgt das Gutachten einer zirkulären Logik: Die Grundannahme, dass bestimmte Formen ritueller Gewalt nicht existieren, wird durch die Auswahl der Gutachter und ihre Vorannahmen bestätigt. Dies entspricht daher nicht den Standards einer ergebnisoffenen wissenschaftlichen Untersuchung.

Daher ist aus Sicht von Eckiger Tisch das Gutachten in seiner Entstehung, seiner methodischen Durchführung und seinen Schlüssen aus vielen Perspektiven äußerst kritisch zu betrachten. Unsere Solidarität gilt den Betroffenen, die in den Bistümern sexuellen Missbrauch als Kind oder Jugendliche erlitten haben. Das Gutachten darf nicht den Fehlschluss nach sich ziehen, dass kein Missbrauch durch kirchliche Amtsträger stattgefunden hat. Die Aussagen des Gutachtens stellen die Taten als Teil von Rituellem Missbrauch in Frage, aber nicht die Missbrauchstaten an sich.“ [8]

 

Die Betroffeneninitiative Niederbayern erörterte, dass die Studie in ihrer Argumentationskette die „Verteidigungslinien von Maxwell, Weinstein und Cosby“ übernimmt:

 

„Die Stellungnahme der Kanzlei Feigen Graf erfüllt keinerlei wissenschaftliche Standards. Sie ist für ein Gutachten zu unterkomplex und parteiisch durchgeführt, gegenüber Betroffenen sexualisierter Gewalt zumindest ehrabschneidend und basiert auf unzulässigen sowie nicht zugestimmten Ferndiagnosen.

Sie stützt sich auf den Mythos einer ‚Therapeut:innenverschwörung‘, der ohne Belege und ohne wissenschaftliche Grundlage behauptet, Traumatherapeut:innen würden Patient:innen Erinnerungen an organisierten Missbrauch einpflanzen und dies kampagnenartig betreiben. Ein Nachweis dafür wird nicht erbracht.

Dieser verschwörungstheoretische Ansatz geht auf das international umstrittene ‚False Memory-Movement‘ zurück, das unter anderem von Elizabeth Loftus vertreten wird, die mehrfach als Expertin für bekannte Sexualstraftäter wie Harvey Weinstein, Ghislaine Maxwell oder Bill Cosby auftrat und deren Opfern regelmäßig die Glaubwürdigkeit absprach.

Wir erkennen die Stellungnahme der Kanzlei nicht als sachgerechtes Gutachten an, sondern halten sie aufgrund der Methodik für eine parteiliche Stellungnahme – entsprechend auch der ursprünglichen Konzeption der sogenannten ‚Aussagepsychologie‘. Diese gilt außerhalb des deutschsprachigen Raums eher als ideologisch geprägte Strömung denn als anerkannte wissenschaftliche Schule. Einen international etablierten Begriff für ‚Aussagepsychologie‘ gibt es nicht. Wer die Verteidigungslinien von Maxwell, Weinstein und Cosby übernimmt, begibt sich in eine fragwürdige Gesellschaft.

Wer mit Hilfe einer Verschwörungstheorie anderen Verschwörungstheorien vorwirft, handelt unredlich – und das auf Kosten der Betroffenen sexualisierter Gewalt durch kirchliche Amtsträger. Statt sich zu entlasten, laden die betreffenden Bistümer so noch mehr Schuld auf sich.“ [9]

 

Die unwissenschaftliche Methodik der Studie und ihre Bedeutung für die Betroffenen stießen den Rezensenten bitter auf. Doch jetzt können sie aufatmen. Denn die Existenz von ritueller Gewalt wurde heuer von einer Behörde bestätigt, von der man es nicht erwartet hätte.

 

Die Verfassungsschutzberichte warnen vor ritueller Gewalt

Aus der Schnittmenge von Sadismus, Okkultismus und Pädophilie geriet im Frühjahr ein 20-jähriger Hamburger aus dem Netzwerk 764 in das Visier der Öffentlichkeit. Er soll unter dem Pseudonym White Tiger Jugendliche missbraucht haben. Der Fall fand Eingang in den diesjährigen Verfassungsschutzbericht des österreichischen Innenministeriums.

 

Mit dem Verweis auf einen Infobrief, der „eine kurze Darstellung des international operierenden Online-Netzwerkes 764“ enthält, warnt der Bericht vor „Überschneidungen zwischen Okkultismus, rechtsextremem Akzelerationismus und sexueller Ausbeutung von Kindern“:

 

„Kinder und Jugendliche werden von diesem Netzwerk über Gaming-Plattformen kontaktiert und anschließend sexuell genötigt und erpresst (Sextortion), wobei die Forderungen von Selbstverletzungen über das Quälen von Tieren und Drogenkonsum bis hin zu Amokläufen und Suiziden reichen. Zudem widmet sich der Infobrief den Verbindungen von 764 mit dem O9A – Order of 9 Angles (Orden der neun Winkel), einem rechtsextrem-akzelerationistischen Netzwerk, das esoterische bzw. satanische Rituale praktiziert. Die Aktualität dieses Themas und insbesondere die Dringlichkeit, sich diesem Thema auf politischer und gesellschaftlicher Ebene anzunehmen, wurden nur wenige Wochen nach Abfassung des Infobriefs durch den Fall ‚White Tiger‘ unterstrichen. Bei der unter diesem User-Namen auftretenden männlichen Person handelt es sich um ein im Juni 2025 in Hamburg verhaftetes mutmaßliches 764-Mitglied, das unter anderem einen 13-Jährigen in den Suizid getrieben haben soll.“ [10]

 

In der Kategorie Organisierte Kriminalität thematisiert der bayrische Verfassungsschutz derweil nigerianische Voodoo-Verbindungen, die durch „traditionelle Ahnen- und Geheimkulte“ beeinflusst sind und sich weltweit in „Rauschgiftkriminalität, Internetbetrug, Geldwäsche, Menschenhandel und Schleusung“ betätigen:

 

„Nigerianische Confraternities (deutsch: ‚Bruderschaften‘) wurden ab den 1950er Jahren als universitäre Bruderschaften im Süden Nigerias gegründet. Zunächst setzten sie sich für gesellschaftliche Ziele wie die Forderung nach Unabhängigkeit, gegen Kolonialismus, Unterdrückung und Rassismus sowie für Gleichheit und Gerechtigkeit ein.

Seit den 1980er Jahren entwickelten sich einige der durch traditionelle Ahnen- und Geheimkulte beeinflussten Studentenbünde auch durch die politische und wirtschaftliche Instabilität der Region zunehmend zu gewalttätigen und kriminellen bis hin zu mafiaähnlichen Vereinigungen und wurden in typischen Deliktsfeldern der OK aktiv.

Die Gruppierungen wurden wiederholt auch für politische Zwecke bei Wahlen und in Wahlkämpfen instrumentalisiert und im Zuge dessen bewaffnet. Im Laufe der Jahrzehnte ist es ihren Mitgliedern gelungen, nahezu alle Teile der nigerianischen Gesellschaft zu durchdringen.

Die Confraternities bedienen sich meist klassischer hierarchischer OK-Strukturen, sind in ihrem Heimatland paramilitärisch aufgestellt und stehen untereinander grundsätzlich in einem Konkurrenzverhältnis, das insbesondere in Nigeria durch gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Confraternities geprägt ist. Ihre Betätigungsfelder liegen sowohl in ihrem Heimatstaat als auch im internationalen Ausland insbesondere in den Bereichen Rauschgiftkriminalität, Internetbetrug, Geldwäsche, Menschenhandel und Schleusung.

Seit den 1990er Jahren bildeten die Gruppierungen und ihre Mitglieder auch in Teilen Europas Diaspora-Strukturen und nahmen dort entsprechende Aktivitäten auf. Dabei lag der geographische Schwerpunkt zunächst in Italien. Mittlerweile ist eine nahezu flächendeckende Verbreitung im westeuropäischen Raum zu erkennen. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Ausweitung und Verlagerung bestehender krimineller Strukturen nigerianischer Confraternities von Italien aus nach Deutschland und insbesondere nach Bayern festzustellen.

Von den italienischen Sicherheitsbehörden wird die Nigerianische OK, wozu insbesondere auch die Gruppierungen der in Bayern aktiven Mitglieder gehören, als mafiaähnlich eingestuft. Sie ist somit den Gruppierungen der italienischen Mafia gleichgestellt und unterliegt der gesonderten Mafia-Gesetzgebung. In Italien kam es in den letzten Jahren vermehrt zu großangelegten Festnahmeaktionen und Verurteilungen von nigerianischen Confraternity-Mitgliedern.“ [11]

 

Spätestens mit diesen Eingeständnissen muss wohl der eine oder andere Fall juristisch neu aufgerollt werden. Zumal die Existenz von ritueller Gewalt schon vor dem behördlichen Eingeständnis erkennbar war. Das Recherchekollektiv Naija Confra dokumentierte bereits im September 2025 interne Machtkämpfe der nigerianischen Supreme Vikings Confraternity in Deutschland. [12]

 

Dass ausgerechnet der Verfassungsschutz, der weniger die alternativen Medien bestätigen, als vielmehr die bestehende Ordnung sichern will, nun selbst über rituelle Gewalt berichtet, verdeutlicht einmal mehr die Dringlichkeit eines vor Kurzem geleugnetem Phänomens.

 

Referenzen

[1] https://www.moses-online.de/sites/default/files/node/3313886/Fachkreis_Empfehlungen_2018_web.pdf.

[2] https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/organisierte-und-rituelle-gewalt/merkmale-und-tatsachen.html.

[3] https://www.aufarbeitungskommission.de/themen-erkenntnisse/organisiert_rituell.

[4] https://www.bistum-muenster.de/fileadmin/user_upload/Website/Downloads/Themenseiten/Rituelle-Gewalt/2025-10-09-Untersuchungsbericht-RG.pdf.

[5] https://archive.org/details/lifehasaname-4-2025/page/n4/mode/1up.

[6] https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/fb2/d-praktischetheologie/kanonischesrecht/printpdf/kr_munster_gutachten_2025_10_10.pdf.

[7] https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/Stellungnahme-zum-Bericht-ueber-die-Untersuchung-zu-Vorwuerfen-Ritueller-Gewalt-1.pdf.

[8] https://www.eckiger-tisch.de/stellungnahme-zum-bericht-ueber-die-untersuchung-zu-vorwuerfen-ritueller-gewalt.

[9] https://www.eckiger-tisch.de/wp-content/uploads/2025/10/Stellungnahme_Gutachten_Netzwerk.pdf.

[10] https://www.dsn.gv.at/501/files/vsb/verfassungsschutzbericht_vsb_2025_bf.pdf.

[11] https://www.lfv.bayern.de/wp-content/uploads/2026/06/vsb-2025_260601_barrierefrei.pdf.

[12] https://x.com/naijaconfra/status/1967517563899785503. Die lakonische Meldung lautet: „GERMANY: The number 1 man of DNKI (Vikings) in Germany (Asgard Marine) was mutinied (overthrown) yesterday. The mutineers were even videoing him. (More videos on Telgrm). No cult group loves mutiny more than Vikings. One day, they will surely mutiny a national leader—if not now, then in the future. Reject Violence. Reject Cultism.“

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