Qualität und Professionalität sind wichtig in der Arbeit mit Menschen – insbesondere mit Menschen, die in ihrem Leben bereits Schwieriges und oftmals Traumatisierendes erleben mussten.
Aus diesem Grund haben wir im vergangenen Jahr mit dem Bündnis „Gemeinsam gegen Menschenhandel“ sowie unter Einbeziehung externer Expert/innen und Überlebenden von Prostitution und Menschenhandel Qualitätsstandards für unsere Arbeit entwickelt.
Diese sind hier als PDF zu finden:
Ergänzend veröffentlichen wir den Text der Qualitätsstandards für alle Interessierten hier auf der Website:
Version 1 vom 24.01.2025
Autorinnen: Caroline Sander und Heike Menzel-Kötz
Unser Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel (GGMH) setzt sich aktiv gegen sexuelle Ausbeutung ein und fördert die Unterstützung von Personen in und aus der Prostitution. Unser Ziel ist es, den Menschenhandel – insbesondere im Bereich sexueller Ausbeutung – zu beenden und die Rechte sowie Interessen der Betroffenen von Menschenhandel und Prostitution zu stärken. Dieses
Ziel verfolgen wir durch folgende Schwerpunkte:
Die Mitgliedsorganisationen unseres Bündnisses sind als Initiativen und Vereine in unterschiedlichen Bereichen aktiv und setzen dabei jeweils eigene Schwerpunkte. Einige leisten direkte Unterstützungsarbeit mit der Zielgruppe, während andere ihre Arbeit vor allem auf Prävention oder Öffentlichkeitsarbeit ausrichten. Sie stellen ihre jeweiligen Angebote transparent dar, um sowohl intern als auch extern eine klare Orientierung darüber zu geben, welche Leistungen und Ansätze zu erwarten sind. Allgemein wird ihre Arbeit von Kompetenz und Engagement getragen und orientiert sich an den Prinzipien der Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe. Ihre Qualität wird durch kontinuierliche Fortbildung, Reflexion und Supervision der Mitarbeitenden gewährleistet. Dort, wo unmittelbare Soziale Arbeit geleistet wird, erfolgt diese durch qualifizierte Sozialarbeitende (siehe Kapitel 2).
Im Zentrum steht für uns die Menschenwürde. Jeder Mensch besitzt eine unveräußerliche und einzigartige Würde, die unantastbar ist. Diese Würde wollen wir bewahren und schützen. Das System der Prostitution betrachten wir als unvereinbar mit der menschlichen Würde und der Gleichstellung der Geschlechter. Wir sprechen uns klar gegen Prostitution aus, stehen jedoch
ebenso klar an der Seite der Menschen in der Prostitution. Besonders schätzen wir die Expertise von Überlebenden der Prostitution, deren Einschätzungen und Erfahrungen für uns von zentraler Bedeutung sind. Wir respektieren und stärken ihre Stimmen, um gemeinsam für Veränderungen einzutreten.
Entsprechend internationaler Definitionen und geltender Gesetze unterscheiden wir zwischen Prostitution und Zwangsprostitution (als Form der Ausbeutung im Kontext des Menschenhandels). Gleichzeitig sehen wir jedoch eine starke Verbindung zwischen beiden Phänomenen. So lassen sich Autonomie und Viktimisierung im Bereich der Prostitution eher in einem Spektrum darstellen, als in einer Dichotomie (Gerassi & Nichols, 2017; Heinz, 2020). Personen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten ihres Lebens sowohl Opfer sexueller Ausbeutung sein als auch später unter bestimmten Bedingungen quasi-autonom oder autonom in der Prostitution tätig werden – und umgekehrt. Diese Übergänge sind fließend und oft von biografischen, psychischen sowie äußeren Faktoren beeinflusst.
Menschenhandel stellt eine gravierende Verletzung der Menschenrechte dar. Er zielt auf die Ausbeutung von Personen ab, die unterschiedliche Formen annehmen kann (sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung u.a.). Diese Ausbeutungsformen überschneiden sich oft oder gehen ineinander
über. Insbesondere der Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ist stark geschlechtsspezifisch, wobei Frauen und Mädchen besonders häufig betroffen sind. Zu den sogenannten „Push-Faktoren“ zählen Armut und der Mangel an Zugang zu menschenwürdiger Arbeit, während die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen in Zielländern wie Deutschland als „Pull-Faktor“ wirkt.
Wichtig ist dabei die Erkenntnis, dass der Handel mit Frauen und Mädchen sowie ihre sexuelle Ausbeutung selten isoliert auftreten. Sie sind meist eingebettet in ein Kontinuum von Gewalt, das verschiedene Formen von Missbrauch und Unterdrückung umfasst. Das Bestreben, aus gewalttätigen und missbräuchlichen Lebenssituationen zu fliehen, ist ein weiterer bedeutender „Push-Faktor“, der Frauen und Mädchen besonders anfällig für Menschenhandel und sexuelle
Ausbeutung macht (Heinz, 2020). Ein Beispiel für diesen Zusammenhang ist die Verbindung zwischen häuslicher Gewalt und Menschenhandel (siehe nedv.org). Sexuelle Ausbeutung findet zudem in einer Vielzahl von Kontexten und Medien statt, in denen Prostitution und Pornografie angeboten und konsumiert werden – auch innerhalb legaler oder vermeintlich autonomer Prostitution sowie zunehmend in digitalen Räumen.
Als Bündnis ist GGMH parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
Uns verbinden gemeinsame Werte, wie die Überzeugung, dass Prostitution nicht mit der Gleichstellung der Geschlechter vereinbar ist und Gewalt darstellt. Diese Werte teilen wir mit Organisationen und Einzelpersonen, unabhängig von deren weltanschaulichem Hintergrund – sei er säkular oder christlich geprägt. In unserem Bündnis schätzen wir die Kooperation zwischen Gruppen verschiedener Glaubensrichtungen, die gemeinsame Werte teilen. So können wir gemeinsam mehr erreichen. Der christliche Hintergrund einiger Mitglieder reflektiert die historische Verbindung zwischen Sozialer Arbeit und christlichen Initiativen (siehe Kapitel 4).
Wir schätzen kulturelle Vielfalt und setzen uns aktiv für den Abbau von Vorurteilen ein. Unser Engagement richtet sich gegen strukturelle Benachteiligungen und Ungerechtigkeiten, für die wir Veränderungen einfordern. Wir legen großen Wert auf Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren (öffentlich, privat und zivilgesellschaftlich). Ehrenamtliches Engagement ist ein zentraler Bestandteil unseres Netzwerks und – wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen – Ausdruck sozialer Verantwortung und Solidarität, die das Erreichen gemeinsamer Ziele innerhalb der Gesellschaft ermöglichen (siehe Kapitel 3).
Unsere Mitgliedsorganisationen bieten Unterstützung für alle Menschen, unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität oder sozialem Status, mit besonderem Fokus auf Frauen.
Unsere Zielgruppe umfasst insbesondere:
(siehe Kapitel 5)
Mitgliedsorganisationen von GGMH, die im Bereich der Sozialen Arbeit tätig sind, orientieren sich an den Standards des Deutschen Berufsverbands für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) https://www.dbsh.de/profession/qualitaetsstandards-der-profession.html sowie der International Federation of Social Workers (IFSW) https://www.ifsw.org/what-is-social-work/global-definition-of-social-work .
Die International Federation of Social Workers beschreibt die Soziale Arbeit als
eine praxisorientierte Profession und eine wissenschaftliche Disziplin, deren Ziel die Förderung des sozialen Wandels, der sozialen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts sowie die Stärkung und Befreiung der Menschen ist. Die Prinzipien der sozialen Gerechtigkeit, die Menschenrechte, gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt bilden die Grundlagen der Sozialen Arbeit. (International Federation of Social Workers, 2014)
Aus dieser Definition leiten sich die international anerkannten „Ethischen Grundlagen der Sozialarbeit – Prinzipien und Standards“ ab, die der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (2014) für Deutschland spezifiziert. Diese Prinzipien fordern die Achtung vor dem individuellen Wert und der inhärenten Würde jedes Menschen (Hug, 2016). Sozialarbeitende tragen die Verantwortung,
die körperliche, psychische, emotionale und spirituelle Integrität und das Wohlbefinden aller Menschen zu schützen und zu fördern. Dies umfasst die Wahrung des Rechts auf Selbstbestimmung, die Förderung von Teilhabe, die ganzheitliche Sichtweise auf jede Person sowie die Anerkennung und Entwicklung individueller Stärken. Darüber hinaus sind Sozialarbeitende verpflichtet, sich für soziale Gerechtigkeit einzusetzen – sowohl in der Gesellschaft als auch im
individuellen Umgang mit den Menschen, mit denen sie arbeiten. Dazu gehört die Pflicht, sich gegen Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Fähigkeiten, Alter, Kultur, Geschlecht, Familienstand, sozioökonomischem Status, politischer Überzeugung, Hautfarbe, ethnischer Herkunft oder anderen körperlichen Eigenschaften, sexueller Orientierung und spiritueller Überzeugung zu stellen (Greune et al., 2014).
Die Soziale Arbeit der GGMH-Mitgliedsorganisationen basiert auf den ethischen Grundprinzipen, die unter anderem vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) https://www.dbsh.de/profession/berufsethik.html (Greune et al., 2014) und dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff) https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/ueber-uns/bff-qualitaetssicherung/ethikrichtlinien-im-bff.html formuliert wurden. Diese Prinzipien stellen die Grundlage für professionelle und qualitätsorientierte Arbeit dar:
1. Förderung sozialer Gerechtigkeit: Sozialarbeitende setzen sich gegen soziale Ungleichheit und Armut ein, vertreten die Interessen benachteiligter Gruppen und tragen zur Verbesserung gesellschaftlicher Strukturen bei.
2. Berufliche Integrität und Verantwortung: Ehrlichkeit, Fairness und kontinuierliche Fortbildung prägen die professionelle Haltung. Sozialarbeitende reflektieren ihre Arbeit regelmäßig, um Qualität und ethisches Handeln zu sichern.
3. Fachliche Kompetenz: Beratende verpflichten sich, ihre beruflichen Fähigkeiten kontinuierlich durch Fortbildungen, Supervision und Intervision weiterzuentwickeln. Nur nachweislich erworbene Kenntnisse und Kompetenzen dürfen angewandt werden. Die Mitgliedsorganisationen stellen Ressourcen für Fortbildungen, Supervision und kollegialen Austausch bereit.
4. Selbstfürsorge und institutionelle Fürsorge: Ein achtsamer Umgang mit den eigenen Ressourcen ist entscheidend für reflektierte Professionalität:
5. Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Die Kooperation mit anderen Fachkräften und Institutionen ist entscheidend, um Klient/innen bestmöglich zu unterstützen. Professionelle Soziale Arbeit erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und Fachkräften, wobei die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Kooperationspartner stets respektiert werden. Gleichzeitig arbeiten Sozialarbeitende innerhalb ihrer eigenen fachlichen Grenzen. Die
Zusammenarbeit mit Behörden, insbesondere mit der Polizei, wird geschätzt und erfolgt an vielen Stellen, vor allem dann, wenn dies im Interesse und auf Wunsch der Klient/innen geschieht. Allerdings kann der Kontakt zu Behörden, insbesondere im Kontext von Betroffenen ritueller oder organisierter Gewalt, auch Risiken bergen. In solchen Fällen hat der Schutz der Betroffenen ausnahmslos oberste Priorität.
6. Parteilichkeit: In der Sozialen Arbeit steht der Schutz vor Gewalt und die Förderung sozialer Gerechtigkeit im Mittelpunkt. Betroffene aus der Prostitution erleben häufig Diskriminierung, Stigmatisierung und herablassendes Verhalten, manchmal sogar von Behörden. Solche Entwertung verstärkt Minderwertigkeitsgefühle und hindert sie daran, sich zu öffnen oder
Straftaten anzuzeigen. Sozialarbeitende verpflichten sich klar dazu, auf der Seite der Betroffenen zu stehen und ihre Berichte ernst zu nehmen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Berichte über rituelle oder organisierte Gewalt, die gesellschaftlich oft angezweifelt werden. Gewalt ist nicht immer sichtbar, und funktionale Betroffene werden häufig nicht als hilfsbedürftig wahrgenommen. Sozialarbeitende erkennen diese Dynamiken und handeln aktiv, indem sie sich konsequent für den Schutz und die Unterstützung der Klient/innen einsetzen.
7. Niedrigschwelligkeit: Menschen in der Prostitution werden aktiv und gezielt aufgesucht, da klassische Komm-Strukturen ihre Lebensrealität nicht berücksichtigen. Durch aufsuchende Arbeit (Streetwork) wird Kontakt hergestellt, um Vertrauen zu schaffen und Hilfsangebote sichtbar zu machen. Sozialarbeitende unserer Mitgliedsorganisationen gehen bewusst in geschlossene Systeme wie Bordelle oder Laufhäuser und suchen Betroffene direkt an ihren
Arbeitsplätzen, in Bars oder Cafés, auf. Das häufig vorhandene Misstrauen wird durch regelmäßige Besuche, Verlässlichkeit und die Einhaltung von Zusagen abgebaut. Die Beratung erfolgt bewusst niedrigschwellig und passt sich den Lebensumständen der Betroffenen an – sei es durch Gespräche vor Ort oder in neutralen, vertrauten Umgebungen (Wege, 2018). Dieses Vorgehen sichert, dass Unterstützung zugänglich und an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet ist.
8. Beratungsbeziehung:
a) Achtung der Menschenwürde und Menschenrechte: Die Würde und Rechte jedes Menschen sind unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sozialem Status zu achten. Beratende tragen aktiv dazu bei, Diskriminierung und Ungerechtigkeit entgegenzuwirken.
b) Förderung von Selbstbestimmung und Autonomie: Beratende unterstützen Klient/innen darin, eigenständig Entscheidungen zu treffen und ihre Lebensumstände aktiv zu gestalten.
c) Vertraulichkeit und Datenschutz: Der Schutz vertraulicher Informationen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Daten sind zentrale Bestandteile der Beratungsbeziehung.
d) Grenzen in der Beziehung: Sexuelle Beziehungen zu Klient/innen sind untersagt, auch nach Beendigung der Beratung. Die Balance zwischen Nähe und Distanz ist von zentraler Bedeutung. Empathische Nähe ist unerlässlich, um Vertrauen aufzubauen und offene Kommunikation zu fördern. Dabei handelt es sich um professionelle Nähe, die zeitlich begrenzt ist und stets die psychische, körperliche und geistige Integrität des Gegenübers wahrt. Freundschaften zwischen Fachkräften und Klient/innen sind ethisch bedenklich, da sie Rollenkonflikte und Abhängigkeiten begünstigen können. Sollte dennoch eine
persönliche Freundschaft entstehen, ist Transparenz unabdingbar, und die Betreuung muss an eine andere Fachkraft übergeben werden. (Bzgl. Möglichkeiten von „Freundschafts- und Freizeitangeboten“ durch Ehrenamtliche siehe Kapitel 3.1)
e) Verantwortung und Reflexion: Anzeichen für Grenzverletzungen, wie bevorzugte Behandlung einzelner Klient/innen oder die Nutzung persönlicher Ressourcen der Klient/innen, müssen frühzeitig erkannt und im Team oder in der Supervision besprochen werden.
f) Neutralität und Respekt vor Werten: Beratende vermeiden Indoktrination oder die Übertragung persönlicher Weltanschauungen auf Klient/innen. Eine Ausnahme bildet das gezielte Hinterfragen destruktiver oder schädlicher Überzeugungen, die aus Erfahrungen mit Täter/innen übernommen wurden. In solchen Fällen ist eine aktive, wertkritische Auseinandersetzung Teil der professionellen Unterstützung.
9. Transparenz: Beratende informieren Klient/innen klar und verständlich über:
Klient/innen wird genügend Zeit eingeräumt, um sich frei und ohne Druck für oder gegen die Inanspruchnahme der Beratung zu entscheiden.
Als Bündnis betrachten wir es als zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit mit Menschen aus der Prostitution, sie darin zu unterstützen, im Einklang mit ihren Werten und Überzeugungen zu leben und ihre individuellen Potenziale zu entfalten. Der Empowerment-Ansatz unserer Mitgliedsorganisationen zielt darauf ab, Klient/innen in die Lage zu versetzen, informierte, selbstbestimmte und aktive Entscheidungen zu treffen. Dabei ist den Fachkräften bewusst, dass Veränderungsprozesse selten linear verlaufen: Fortschritte, Rückschritte und Umwege sind Teil der Entwicklung. Die Entscheidungen der Klient/innen über ihr eigenes Leben werden stets respektiert,
auch wenn sie den persönlichen Überzeugungen der Beratenden widersprechen.
Empowerment basiert auf mindestens vier zentralen Elementen:
Information: Klient/innen werden mit den notwendigen Informationen ausgestattet, um ihre Situation realistisch einzuschätzen und eigenständige Entscheidungen zu treffen. Dazu gehören Kenntnisse über ihre Rechte als Frauen, Migrant/innen, Asylsuchende, in der Prostitution Tätige oder Betroffene von Gewalt und Menschenhandel. Gerade im Kontext von Menschenhandel ist
Aufklärung essenziell, da Betroffenen oft nicht bewusst ist, dass sie Opfer eines Verbrechens sind.
Täter/innen nutzen gezielt Angst vor Polizei und Behörden aus, was durch einen unsicheren Aufenthaltsstatus oder die Beteiligung an kriminellen Handlungen (wie EC-Karten-Betrug o.ä.) zusätzlich verschärft wird. In solchen Fällen ist es entscheidend, Vertrauen aufzubauen und zunächst kleinere, dringliche Anliegen der Betroffenen zu klären. Dies schafft eine Grundlage für weitergehende Unterstützung und ermöglicht einen schrittweisen Weg aus der Ausbeutung und
Abhängigkeit.
Ressourcenorientierung: Der ressourcenorientierte Ansatz richtet den Blick auf die Stärken und Fähigkeiten der Klient/innen, anstatt sich auf Defizite zu konzentrieren. Gemeinsam werden Potenziale identifiziert, um das Selbstvertrauen zu stärken und eigenständige Wege aus Krisen zu finden. Bildung und Qualifizierung spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie langfristige Perspektiven schaffen und die Unabhängigkeit fördern.
Partizipation: Empowerment bedeutet, Klient/innen nicht nur zu unterstützen, sondern sie aktiv in den Entscheidungs- und Gestaltungsprozess einzubinden. Ihre Wünsche und Perspektiven stehen im Mittelpunkt, und sie werden dazu ermutigt, an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen mitzuwirken, die sie betreffen. Dies stärkt nicht nur ihre Eigenverantwortung, sondern auch ihre
Fähigkeit, ihre Lebenssituation nachhaltig zu beeinflussen. Partizipation wird insbesondere bei der Planung von Ausstiegsstrategien, bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder in Gemeinschaftsprojekten konkret umgesetzt.
Selbstwirksamkeit: Selbstwirksamkeit beschreibt das Vertrauen der Klient/innen in ihre eigenen Fähigkeiten, Herausforderungen zu bewältigen und ihre Ziele zu erreichen. Dieses Vertrauen wird gestärkt, indem Erfolge bewusst gemacht und schrittweise Handlungsspielräume erweitert werden.
Fachkräfte ermutigen Klient/innen, ihre Handlungen als wirkungsvoll zu erleben, etwa durch das Bewältigen kleinerer Aufgaben oder das Erreichen von Zwischenzielen. Diese Erfahrungen fördern eine aktive Haltung und tragen dazu bei, Resignation oder Abhängigkeit abzubauen.
Die Integration dieser vier Elemente ermöglicht eine ganzheitliche Förderung der Autonomie und Selbstbestimmung. Empowerment wird dabei nicht als einseitige Unterstützung verstanden, sondern als partnerschaftlicher Prozess, der die Klient/innen als aktive Mitgestalter/innen ihrer Entwicklung einbezieht.
Eine respektvolle, vorurteilsfreie und objektive Herangehensweise ist unerlässlich, um die individuellen Bedürfnisse und Lebensrealitäten der Klient/innen zu verstehen und wirksame Unterstützung zu leisten. Sie schafft die Grundlage, Vertrauen aufzubauen und den Betroffenen auf Augenhöhe zu begegnen.
Während Empowerment auf der aktiven Mitgestaltung und Stärkung der Selbstwirksamkeit beruht, bildet eine objektive Haltung die Voraussetzung, Klient/innen unvoreingenommen und empathisch zu begleiten. Objektivität in der Sozialen Arbeit bedeutet nicht Neutralität im Sinne von Gleichgültigkeit, sondern eine bewusste Reflexion gesellschaftlicher Vorurteile sowie struktureller
und individueller Faktoren. Menschen in der Prostitution sind oft komplexen Umständen ausgesetzt, die wirtschaftliche Zwänge, soziale Ungleichheiten, Migration, familiäre Hintergründe, psychische Gesundheit und traumatische Erfahrungen umfassen. Diese Faktoren müssen differenziert analysiert werden, um bedarfsgerechte Unterstützung anzubieten.
Prostitution umfasst ein breites Spektrum, das von extremer Ausbeutung und Abhängigkeit (Menschenhandel/Zwangsprostitution) bis hin zu selbstbestimmten Tätigkeiten reicht. Es existieren unterschiedliche Grade von Autonomie und Viktimisierung (Heinz, 2020). Unterstützungsangebote müssen deshalb individuell und phasenspezifisch gestaltet werden, um wirksame und zielgerichtete Interventionen zu ermöglichen. Dabei wird zwischen Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung im Sinne des Gesetzes unterschieden. Gleichzeitig wird anerkannt, dass viele Frauen aufgrund von Armut, Abhängigkeit oder fehlenden Alternativen mit eingeschränktem Entscheidungsspielraum handeln. Entsprechend vielfältig sind die Unterstützungsbedarfe. Während manche Klient/innen Hilfe beim Ausstieg benötigen, wollen andere ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern. Der Empowerment-Ansatz ergänzt die objektive Herangehensweise, indem er den Fokus auf individuelle Ziele legt und diese in den jeweiligen Lebenskontext einbindet. Unterstützungsangebote müssen daher flexibel, phasenspezifisch und
ressourcenorientiert gestaltet werden. Menschen in der Prostitution wird unabhängig von ihren aktuellen Wünschen und Zielen mit Respekt begegnet, während gleichzeitig Präventionsmaßnahmen, Ausstiegsprojekte und ein gesellschaftlicher Wandel hin zu mehr Gleichstellung und Schutz vor Gewalt gefordert werden.
Darüber hinaus verlangt eine professionelle Begleitung fundierte Kenntnisse der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die die Lebens- und Arbeitsrealität von Personen in der Prostitution prägen. Dazu gehören etwa Regelungen zu Arbeitsrechten, Aufenthaltsstatus oder der Zugang zu sozialen Sicherungssystemen. Fachkräfte müssen diese Aspekte nicht nur verstehen,
sondern aktiv nutzen, um Klient/innen ihre Rechte und Möglichkeiten aufzuzeigen und sie bei der Inanspruchnahme entsprechender Unterstützungsangebote zu begleiten.
Während die objektive Herangehensweise darauf abzielt, vorurteilsfrei und respektvoll die individuellen Lebensrealitäten der Klient/innen zu analysieren, erfordert die Praxis der Sozialen Arbeit eine bewusste Auseinandersetzung mit den impliziten Werturteilen, die Handlungen und Interventionen prägen. Diese Werturteile bestimmen, welche Themen als relevant wahrgenommen und welche Ziele als erstrebenswert definiert werden. Sie sind untrennbar mit der Sozialen Arbeit verbunden, da sie den Handlungsrahmen und die Zielsetzung vorgeben. Ohne normative Entscheidungen würde der Sozialen Arbeit eine klare Orientierung fehlen (Bieker & Westerholt, 2021).
Jeder Mensch handelt auf Basis eines persönlichen Wertesystems, das eng mit individuellen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verbunden sein kann. In der Sozialen Arbeit sind diese Überzeugungen der Klient/innen nicht nur zu respektieren, sondern können auch als Ressource genutzt werden. Spiritualität – ob religiös gebunden oder nicht – kann Orientierung, Halt
und Zugehörigkeit bieten, insbesondere in Krisensituationen oder bei der Bewältigung von Traumata (Mahler, 2018). Fachkräfte sollten diese Dimension der Lebensrealität der Klient/innen offen und wertschätzend einbeziehen. Wenn persönlicher Glaube eine Ressource darstellt, kann er aktiv in die Unterstützung integriert werden. Ein Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit mit religiösen Gemeinschaften oder die Einbindung spiritueller Rituale, sofern diese von den Klient/innen gewünscht werden. Weitere Aspekte hierzu werden in Kapitel 4 behandelt.
Es ist jedoch essenziell, dass Fachkräfte ihre eigenen weltanschaulichen Überzeugungen reflektieren, um sicherzustellen, die Klient/innen nicht in eine bestimmte Richtung zu beeinflussen. Mangelt es an spezifischem Wissen oder Kompetenz im Umgang mit Spiritualität, sollten Fachkräfte in der Lage sein, Klient/innen an geeignete Stellen weiterzuvermitteln. Dabei ist auch zu
berücksichtigen, dass Spiritualität und Religiosität potenziell Risikofaktoren darstellen können, etwa durch negatives religiöses Coping oder religiösen (Macht-)Missbrauch (Kolbe et al., 2022). Dies wahrt die Professionalität und gewährleistet eine ganzheitliche, bedarfsgerechte Unterstützung.
Die Berücksichtigung von weltanschaulichen Überzeugungen ist ein wesentlicher Bestandteil einer ganzheitlichen Perspektive in der Sozialen Arbeit. Sie ergänzt die soziale, physische und psychische Unterstützung, indem sie auch die spirituelle Dimension einbezieht. Dieser integrative Ansatz trägt dazu bei, die individuellen Lebensrealitäten der Klient/innen umfassend zu erfassen und
professionelle, ethisch fundierte Interventionen anzubieten.
Der respektvolle Umgang mit den individuellen Lebensrealitäten von Frauen in der Prostitution umfasst nicht nur deren weltanschauliche Überzeugungen, sondern auch ihre psychischen und emotionalen Belastungen. Viele Frauen, die von Prostitution, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung betroffen sind, tragen Traumata mit sich. Diese beeinträchtigen ihre Handlungsfähigkeit, ihr Selbstbild und ihr Vertrauen in andere Menschen tiefgreifend. Eine traumasensible Arbeitsweise ist daher unerlässlich, um den Betroffenen Unterstützung zu bieten, die ihre Bedürfnisse respektiert und das Risiko von Retraumatisierungen minimiert. Auch Frauen, die autonom in der Prostitution tätig sind oder waren, haben oft traumatische Erfahrungen gemacht, selbst wenn diese nicht sofort erkennbar sind. Daher empfehlen ehemalige Betroffene, dass Fachkräfte in der Sozialen Arbeit stets traumasensibel vorgehen.
Traumasensibilität erfordert Fachkompetenz, Empathie und Selbstreflexion. Unachtsames Vorgehen oder fehlendes Wissen über Traumata kann die Betroffenen unbewusst retraumatisieren. Retraumatisierungen entstehen oft durch unbedachte Kommunikation, den Druck, persönliche Informationen preiszugeben, oder das Gefühl, nicht gehört zu werden. Fachkräfte der
Mitgliedsorganisationen setzen alles daran, ein Umfeld zu schaffen, das Sicherheit, Verlässlichkeit und Schutz bietet. Vertrauen entsteht durch achtsames Zuhören, respektvolle Kommunikation und das bewusste Vermeiden von Druck. Jede Interaktion soll den Betroffenen ein Gefühl von Kontrolle und Selbstbestimmung zurückgeben.
Für GGMH ist es essenziell, dass alle Fachkräfte und Beteiligten, die direkt oder indirekt mit Personen in und aus der Prostitution in Kontakt stehen, fundierte Kenntnisse zur Dynamik von Traumata und traumasensibler Kommunikation besitzen. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen stellen sicher, dass das Wissen aktuell bleibt und in der Praxis angewendet werden kann. Nur so können die Klient/innen auf ihrem Weg zur Verarbeitung ihrer Erfahrungen begleitet werden, ohne das Risiko einer Retraumatisierung. Eine professionelle Begleitung bietet den Betroffenen nicht nur Stabilität, sondern schafft auch die Grundlage für Heilung und langfristige Perspektiven. Traumatisierungen isolieren die Klient/innen oft und lassen sie das Vertrauen in Beziehungen verlieren. Traumasensibilität bedeutet, diesen Zustand zu erkennen und die Betroffenen mit Geduld und Achtsamkeit zu unterstützen, ihre Erlebnisse zu bewältigen und neues Vertrauen aufzubauen. Fachkräfte tragen dabei die Verantwortung, die Klient/innen weder zu überfordern noch allein zu lassen, sondern sie schrittweise auf ihrem individuellen Weg zu begleiten.
Traumasensible Arbeit stärkt die Selbstwirksamkeit der Betroffenen, indem sie ihnen hilft, Kontrolle über ihr Leben zurückzugewinnen und ihre Fähigkeiten wiederzuentdecken. Eine sichere Umgebung, klare Strukturen und achtsame Kommunikation fördern Stabilität und Vertrauen. Die gesamte Organisation muss traumainformiert handeln, wobei interkulturelle Kompetenz entscheidend ist, da Traumata in unterschiedlichen kulturellen Kontexten variieren.
Die Begleitung traumatisierter Personen erfordert Geduld, Kontinuität und Selbstfürsorge der Fachkräfte. Supervision, kollegialer Austausch und Reflexion unterstützen dabei, die emotionale Belastung zu bewältigen und nachhaltige Hilfe zu leisten.
Unser Bündnis Gemeinsam gegen Menschenhandel e.V. ist auf nationaler Ebene, im deutschsprachigen Raum (DACH) und international – insbesondere innerhalb der EU – gut vernetzt.
Auch die Mitgliedsorganisationen unseres Bündnisses setzen konsequent auf eine starke Vernetzung auf den Ebenen, auf denen sie tätig sind. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteur/innen ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit und entscheidend für den langfristigen Erfolg in der Unterstützung von Betroffenen (Ayuste et al., 2016). Durch die gezielte Kooperation mit Gesundheitsdiensten, juristischen Beratungsstellen und Bildungseinrichtungen auf lokaler Ebene wird ein integriertes Hilfsangebot geschaffen, das den komplexen Lebenssituationen der Frauen gerecht wird. Eine enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, NGOs und Gesundheitsinstitutionen ist dabei verbindlich, um ganzheitliche Unterstützungsansätze zu entwickeln (M. Albert, 2020; Wege, 2015).
Unsere Mitgliedsorganisationen mobilisieren vorhandene Ressourcen und sichern durch gut koordinierte Netzwerke ein umfassendes Unterstützungsangebot für Klient/innen, siehe auch Merten (2016). Wo spezifische Expertise oder passendere Angebote benötigt werden, vermitteln sie die Klient/innen gezielt weiter, um die bestmögliche Hilfe zu gewährleisten.
Um die Arbeit in einer Region effektiv zu koordinieren und Überschneidungen zu vermeiden, sind klare Absprachen unverzichtbar. Insbesondere regelmäßige Runde Tische bieten eine wertvolle Plattform, um sich über aktuelle strukturelle Probleme und Herausforderungen auszutauschen, gemeinsam Lösungen zu entwickeln, Aufgaben zu verteilen und Kapazitäten sinnvoll zu nutzen. Diese Form der Zusammenarbeit stärkt das gegenseitige Vertrauen und ermöglicht es allen Beteiligten, ihre jeweiligen Stärken optimal einzubringen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Runde Tische alle relevanten Akteur/innen im Bereich Prostitution und Menschenhandel einbeziehen. Eine Vernetzungsarbeit, die niemanden ausschließt, ist entscheidend für das Wohl der Betroffenen. Wo zivilgesellschaftliche und staatliche Partner/innen gut vernetzt sind, wird eine umfassendere Unterstützung möglich. Daher suchen unsere Mitgliedsorganisationen aktiv den Kontakt und sind offen für Kooperationen. Sie beteiligen sich, wo möglich, an Runden Tischen und anderen Austauschplattformen, um gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Einige Mitgliedsorganisationen unseres Bündnisses bieten Schutzunterkünfte sowie Ausstiegs- und Übergangswohnungen an. Für diese Angebote liegen ausformulierte Schutzkonzepte vor, die die besonderen Schutz- und Sicherheitsbedarfe der jeweiligen Zielgruppen berücksichtigen.
Ausstiegswohnungen richten sich an Personen, die aus der Prostitution aussteigen möchten. Die Betreuung variiert je nach Konzept und Bedarf: Während offene Modelle mehr Selbstständigkeit ermöglichen, bieten Organisationen bei höherem Schutzbedarf engmaschigere Betreuung an.
Übergangswohnungen folgen in der Regel einem offenen Konzept und stehen Menschen aus der Prostitution zur Verfügung, die aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder längerfristig keine eigene Wohnung beziehen können. Sozialarbeitende unterstützen und beraten die Bewohner/innen so lange, wie sie es wünschen oder benötigen. Die Betreuung ist hier meist weniger intensiv als bei Schutzwohnungen.
Schutzwohnungen richten sich gezielt an – zumeist – Frauen mit einem höheren Schutzbedarf, etwa aufgrund von Erfahrungen mit Menschenhandel, sexueller Ausbeutung oder geschlechtsspezifischer Gewalt, oft in Verbindung mit Abhängigkeiten (z. B. von Zuhältern oder „Madams“). In diesen Unterkünften ist eine engmaschige Betreuung erforderlich, da die betroffenen Frauen oft besonders vulnerabel sind und Traumata aufweisen.
Ein besonderer Bedarf besteht auch für Frauen mit Kindern. Viele Frauen in der Prostitution haben Kinder, die entweder in Deutschland oder im Heimatland leben. Nach einem Ausstieg aus der Prostitution oder einer Befreiung aus dem Menschenhandel ist der Wunsch nach Familienzusammenführung oft groß. Einige Mitgliedsorganisationen bieten daher gezielt Schutzunterkünfte für Mütter mit Kindern an.
Wo Kinder mit in Schutzwohnungen untergebracht werden oder Angebote speziell auf sie zugeschnitten sind, liegt ein umfassendes Kinderschutzkonzept vor. Dieses Konzept erfüllt die rechtlichen Vorgaben sowie landesrechtsspezifische Regelungen und stellt sicher, dass die Kinder
parallel zur Beratung der Klient/innen betreut werden und zusätzliche Hilfen erhalten. Klient/innen werden außerdem dabei unterstützt, geeignete Unterstützungsangebote für ihre Kinder über spezialisierte Organisationen oder Mechanismen in Anspruch zu nehmen.
Supervision und Intervision sind zentrale Bestandteile der Reflexions- und Weiterentwicklungskultur unserer Mitgliedsorganisationen. Sie schaffen den Rahmen, in dem berufliche Herausforderungen und Erfahrungen systematisch analysiert und reflektiert werden, um neue Perspektiven und Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei liegt der Fokus auf der kontinuierlichen Verbesserung der
individuellen und teambezogenen Praxis. Supervision bietet durch externe professionelle Begleitung die Möglichkeit, komplexe Themen in einem geschützten Raum zu bearbeiten. Intervision ergänzt dies durch den selbstorganisierten kollegialen Austausch, der Eigenverantwortung und gemeinsames Lernen fördert.
Die Verbindung von externer Unterstützung und kollegialer Reflexion stärkt sowohl die Fachkompetenz als auch die Kommunikations- und Konfliktfähigkeit der Beteiligten. Die Mitgliedsorganisationen tragen Verantwortung dafür, die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen und die regelmäßige Anwendung von Reflexionsformaten wie Supervision und Intervision zu fördern. Dies gewährleistet, dass die beratenden Fachkräfte nicht nur ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln, sondern auch ihre Verantwortung für die Einhaltung der Qualitätsstandards aktiv wahrnehmen. So bleiben Supervision und Intervision integrale Bestandteile eines professionellen, ethisch fundierten und qualitativ hochwertigen Arbeitsumfelds.
Evaluation ergänzt die Reflexion, indem sie auf festgelegten Kriterien basiert und objektive Daten liefert, die für die Bewertung von Wirksamkeit, Effizienz und Qualität essenziell sind. Durch die Kombination von Reflexion und Evaluation entsteht ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl subjektive Erfahrungen als auch objektive Ergebnisse einbezieht, um kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen. Die Evaluierung der beruflichen Arbeit sollte sowohl durch eine interne Selbstbewertung als auch durch die Einbindung der Klient/innen erfolgen, um ein umfassendes Bild der Qualität und Wirksamkeit zu gewährleisten. Das „Raster zur Selbstbewertung von Qualität in der Sozialen Arbeit“ des DBSH (Maus & Nodes, o. J.) bietet eine strukturierte Grundlage für die Selbstbewertung, bei der
Fachkräfte ihre Methodenkompetenz, Werteorientierung und die Einhaltung professioneller Standards reflektieren können. Diese Selbstbewertung ermöglicht es, Stärken und Entwicklungsfelder zu identifizieren, die Einhaltung der Standards zu fördern und die Qualität der eigenen Arbeit kontinuierlich zu verbessern.
Die Evaluation durch die Klient/innen bezieht die Perspektive derjenigen ein, die die Unterstützung unmittelbar erleben. Klient/innen können wertvolle Rückmeldungen zu ihrer Zufriedenheit, der Zielerreichung sowie zur Wahrnehmung der Beziehung zur Fachkraft geben. Dies liefert praxisnahe Impulse für Verbesserungen und zeigt die unmittelbare Wirkung der Arbeit auf. Hierfür eignen sich verschiedene Methoden, wie standardisierte Fragebögen, qualitative Interviews oder Gruppendiskussionen, um eine differenzierte Bewertung zu ermöglichen. Die Kombination aus Selbstbewertung und der Perspektive der Klient/innen gewährleistet eine ganzheitliche Evaluierung. Diese Doppelperspektive schafft nicht nur Transparenz, sondern auch die Grundlage für eine nachhaltige Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der professionellen
Praxis.
Die Einbindung von Ehrenamtlichen kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Besonders in der Arbeit mit vulnerablen Gruppen, etwa im Bereich der Prostitution, wird die vielschichtige und anspruchsvolle Rolle des Ehrenamts besonders deutlich.
Das Ehrenamt ist eine freiwillige Tätigkeit bzw. freiwilliges Amt, die unentgeltlich erbracht wird. Eine Legaldefinition für die Begriffe Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement
existiert nicht, weshalb sie häufig synonym verwendet werden (Deutsches Ehrenamt, o. J.; MKFFI, 2017). Laut der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt engagieren sich in Deutschland 29 Millionen Menschen ehrenamtlich – das entspricht etwa jedem dritten Bürger bzw. jeder dritten Bürgerin (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, o. J.; MKFFI, 2017). Das Bundesministerium für Inneres bezeichnet das Ehrenamt sogar als „Motor der Demokratie“ bzw. als „gelebte Demokratie“ und stellt fest, dass neben den großen, bekannten Playern wie THW und der Feuerwehr auch zahlreiche Hilfsorganisationen „auf freiwilliges Engagement bauen“ (Bundesministerium des Innern und für Heimat, 2024). Ehrenamtliches Engagement ist somit ein
zentraler Bestandteil der Arbeit von Nonprofit-Organisationen, die in ihrer Gesamtheit Rollen und Aufgaben übernehmen, die zum Erhalt sowie der Weiterentwicklung von Gemeinschaft und Gesellschaft in Bereichen beitragen, wo staatliche Einrichtungen und Gelder an ihre Grenzen stoßen.
Freiwillig Engagierte übernehmen dabei praktische Tätigkeiten oder tragen Verantwortung in Leitungsfunktionen, etwa in Vorständen und Ausschüssen. Beide Gruppen erfüllen unterschiedliche, aber gleichwertige Rollen: Leitungsfunktionen werden häufig durch Wahlen legitimiert, während praktische Tätigkeiten auf freiwilliger Basis und nach individueller Vereinbarung erbracht werden, siehe auch Gmür et al. (2023).
Für die meisten unserer Mitgliedsorganisationen spielt die Einbindung von ehrenamtlich tätigen Personen eine zentrale Rolle. In vielen Fällen wird ein Großteil der Arbeit von Ehrenamtlichen getragen, ohne deren Engagement die aktuelle Arbeit in dieser Form nicht umsetzbar wäre.
Als Bündnis schätzen wir das Ehrenamt außerordentlich und erkennen seinen besonderen Wert an. Ehrenamtliches Engagement bietet nicht nur zusätzliche zeitliche Ressourcen, sondern bringt auch einen eigenen, einzigartigen Charakter und eine besondere Qualität mit sich (MKFFI, 2017). Ehrenamtliche unterstützen häufig auf besonders niederschwellige Weise, wodurch sie eine vertrauensvolle Beziehung auf Augenhöhe aufbauen können. Diese Vertrauensbasis trägt dazu bei, dass betroffene Personen sich leichter und schneller auch für weitere Hilfen und Angebote öffnen (MKFFI, 2017). Ehrenamtliche haben die Möglichkeit, menschliche Nähe und soziale Unterstützung anzubieten, wo Fachkräfte aufgrund ihrer professionellen Distanz oder aus reinen Kapazitätsgründen zurückhaltend bleiben müssen. Mitunter können sogar Freundschaften entstehen, die das soziale Netzwerk der Betroffenen über das bisherige Umfeld hinaus erweitern.
Dies gibt ihnen die Chance, über andere Dinge nachzudenken und einen Schritt aus dem Milieu zu machen (MKFFI, 2017; Wege, 2016). Einige Organisationen bieten hierfür spezielle „Buddy Programme“ an, die besonders für Klient/innen gedacht sind, die bereits ausgestiegen sind, aber weiterhin langfristige Unterstützung benötigen.
Ehrenamtliches Engagement bereichert die Arbeit der Mitgliedsorganisationen nicht nur durch die Zeit und Nähe, die Ehrenamtliche einbringen, sondern auch durch die fachliche Expertise, die viele von ihnen mitbringen. Dieses sogenannte skill-based volunteering ermöglicht es Organisationen, auf Kompetenzen aus verschiedenen Fachbereichen zuzugreifen – von IT-Kenntnissen über juristisches
Wissen bis hin zu sozialen Kompetenzen. Dadurch können professionelle Lösungen umgesetzt werden, ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu beanspruchen (Gmür et al., 2023).
Gleichzeitig sind wir uns der Herausforderungen bewusst, die damit verbunden sind, insbesondere wenn es um eine sensible und oft von Trauma(ta) betroffene Zielgruppe wie Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung bzw. Menschen in der Prostitution geht. Daher achten unsere Mitglieder nicht nur auf die Einhaltung von Mindeststandards bei der Einbindung von Ehrenamtlichen, sondern sorgen auch für klare Rollentrennungen in ihrer Arbeit.
Der Begriff „Ehrenamtliche/r“ beschreibt die Rolle, die eine Person während ihrer Tätigkeit einnimmt. Obwohl oft angenommen wird, dass Ehrenamtliche keine fachspezifischen Kenntnisse oder Fähigkeiten besitzen, trifft dies nicht immer zu. Ehrenamtliche sind nicht per se „fachfremd“ oder „Laien“ (also Personen ohne formale Fachausbildung). Nicht selten verfügen eingesetzte Ehrenamtliche über pädagogische, soziale oder psychologische bzw. traumatologische Ausbildungen. Der Unterschied zu bezahlten Fachkräften liegt jedoch darin, dass ihre Tätigkeit auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis erfolgt und sie in der Organisation gegebenenfalls eine andere Rolle einnehmen als angestellte Mitarbeiter/innen (MKFFI, 2017).
Ehrenamtliche bringen oft eine breite Palette an fachlichen, sozialen und personalen Kompetenzen mit. Dennoch ist es nicht ihre Aufgabe, sozialarbeiterische Tätigkeiten zu übernehmen, es sei denn, sie verfügen über die entsprechende Ausbildung (MKFFI, 2017). Die Abgrenzung zwischen ehrenamtlicher Tätigkeit und professionellem Handeln muss in jeder Mitgliedsorganisation klar definiert und sowohl intern als auch extern transparent kommuniziert werden. Es wird empfohlen, ein spezifisches Konzept zur Einbindung von Ehrenamtlichen zu erstellen, wie Albert und Wege (2015) vorschlagen. Eine klare Kommunikation schafft Transparenz, verhindert unklare
Rollenverteilungen und unrealistische Erwartungen auf Seiten der Klient/innen (MKFFI, 2017).
Für die Mitgliedsorganisationen von GGMH gilt, dass sie ihre Angebote klar darstellen und die Rollen der in der Organisation tätigen Personen, insbesondere gegenüber den Klient/innen, eindeutig kommunizieren. Werden Angebote gemacht, die der Sozialen Arbeit zuzuordnen sind (wie etwa beratende Tätigkeiten), müssen diese von Fachkräften durchgeführt werden. Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Veranstaltungen oder Sensibilisierungsarbeit über Social Media) kann hingegen oft von geschulten Ehrenamtlichen übernommen werden.
Ehrenamtliche werden grundsätzlich in unterstützenden Bereichen eingesetzt, wie etwa bei Kreativ- und Freizeitangeboten, wie gemeinsames Kochen, Handarbeiten oder Kunstaktivitäten. In „Kontaktcafés“ helfen Ehrenamtliche oft bei der Zubereitung von Speisen oder führen zwanglose Gespräche.
Bei direktem Kontakt mit Klient/innen, wie etwa bei Begleitungen zu Behörden – sei es für eine Übersetzung oder als emotionale Stütze – wird klar kommuniziert, dass keine psychosoziale Betreuung stattfindet und im Rahmen der Begleitung keine Beratung erfolgt. Nicht für alle Betroffenen ist eine Begleitung durch Ehrenamtliche geeignet, daher wird dies im Vorfeld individuell geklärt. Albert und Wege (2015) sehen den gezielten Einsatz von ehrenamtlichen Helfer/innen (z. B. als „Lotsenfunktion“ bzw. als Begleitung bei Behördengängen) jedoch als einen üblichen Teil der Arbeit von Beratungsstellen.
Einige Mitgliedsvereine setzen Ehrenamtliche auch in der aufsuchenden Arbeit (Streetwork) ein. Da die klassische Komm-Struktur oft an der Lebensrealität der Zielgruppe vorbei geht und die Form der Beratung für sie fremd oder mit Abwehr verbunden sein kann, ist Streetwork ein effektives Mittel, um Kontakt aufzunehmen und Vertrauen aufzubauen. Diese Arbeit erfordert viel Zeit und Kontinuität, weshalb Ehrenamtliche eine wertvolle Ressource darstellen – insbesondere, wenn sie über relevante Sprachkenntnisse verfügen und somit als Sprachmittler/innen bzw. Übersetzer/innen eingesetzt werden können. Da weit über 80% der Menschen in der Prostitution Migrant/innen sind, sind der Kontaktaufnahme aufgrund von Sprachbarrieren häufig enge Grenzen gesetzt (Albert, 2020).
Beim Einsatz von Ehrenamtlichen in der sensiblen aufsuchenden Arbeit wird darauf geachtet, dass sie ausreichend vorbereitet und geschult sind (siehe 3.4) und klar in einer unterstützenden Rolle agieren, um das Risiko von Fehlverhalten zu minimieren. Bei akutem Beratungsbedarf oder dringenden Hilfefällen werden Fachkräfte hinzugezogen. Eine enge Zusammenarbeit im Team sowie eine gute Vernetzung mit externen Partnern, wie Behörden und anderen Organisationen, ist dabei unerlässlich.
Um eine qualitativ hochwertige und sichere Arbeit für alle Beteiligten sicherzustellen, bekennen sich GGMH-Mitgliedsorganisationen zu vereinbarten Mindeststandards bei der Einbindung von Ehrenamtlichen und erkennen die Notwendigkeit von vorbereitenden und regelmäßigen Schulungen an.
Der Einsatz von unqualifizierten oder unzureichend vorbereiteten Ehrenamtlichen kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere im Umgang mit Personen aus prekären Lebensverhältnissen, die oft traumatische Erlebnisse hinter sich haben. Es besteht die Gefahr von Retraumatisierungen, die alle, die mit Betroffenen in Kontakt treten, berücksichtigen müssen. Ehrenamtliche (ohne entsprechende Qualifikation der Sozialen Arbeit) sind nicht in der Lage, eine fundierte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, da hierfür professionelle Herangehensweisen erforderlich sind. Falsche Ratschläge können einen parallelen Beratungsprozess mit Fachkräften untergraben. Ehrenamtliche müssen sich also ihrer Rolle und hier insbesondere der Grenzen ihrer Aufgaben, bewusst sein, bevor sie zum ersten Mal eingesetzt werden.
Die GGMH-Mitgliedsorganisationen bekennen sich zu den folgenden Standards bei der Einbindung von Ehrenamtlichen:
Vor Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit:
*Beispiele für falsche Motivationen: „Helferkomplex“, die Erwartung, eine Person aus der Prostitution zu „retten“, eigene Bedürfnisse nach Freundschaft, Betroffene als „Bekehrungsobjekte“ sehen
Fortlaufend:
Die Mitgliedsorganisationen von GGMH haben ein umfassendes und systematisches Schulungskonzept für Ehrenamtliche (und hauptamtlich Beschäftigte) implementiert. Dies dient nicht nur dazu, Ehrenamtliche ausreichend vorzubereiten, sondern auch ihre Qualifikationen fortlaufend
weiterzuentwickeln. So wird ihre Sicherheit in ihrer Arbeit erhöht und der verantwortungsvolle Umgang mit Personen in und aus der Prostitution gewährleistet. Im Bündnis stehen über interne Plattformen und Strukturen ausreichend Ressourcen zur Verfügung.
Wie der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) setzen wir uns dafür ein, dass berufliche Soziale Arbeit und ehrenamtliche Tätigkeit zielgerichtet neben- und miteinander bestehen (DBSH e.V., 1998). Wir sind davon überzeugt, dass durch eine hohe Wertschätzung des Ehrenamts, umfassende Schulungen und klare Rollentrennungen die Potenziale der ehrenamtlichen Arbeit optimal ausgeschöpft werden können.
Alle Menschen haben und halten sich an irgendeine Art von Wertesystem und orientieren bzw. bewerten menschliches Verhalten und Erleben anhand diesem. Bei vielen spielt Religiosität, oder weiter gefasst, Spiritualität, eine Rolle in ihrem Leben. Spiritualität bedeutet nicht zwingend die Bindung an ein religiöses System, sondern vielmehr das menschliche innere Verlangen nach Halt,
Orientierung und Zugehörigkeit (Mahler, 2018).
Soziales Engagement hat im kirchlichen Kontext eine lange Tradition. Als christliche Soziale Arbeit ist es eine „seit langem praktizierte Form kirchlicher bzw. kirchennaher Dienstleistung am leidenden Menschen“ (Mahler, 2018). In Deutschland geht die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und religiösen Organisationen auf das Subsidiaritätsprinzip zurück. Dieses Prinzip fördert die
Bereitstellung sozialer Dienste durch freie Träger wie die katholische Caritas und das evangelische Diakonische Werk, die bis heute zentrale Anbieter sozialer Dienstleistungen sind (Göçmen, 2013).
Verbände wie Caritas und Diakonie repräsentieren eine große Vielfalt christlich-religiöser Ausrichtungen – von Organisationen mit stark religiöser Prägung bis hin zu solchen, die sich überwiegend auf säkulare Dienstleistungen konzentrieren. Ein Beispiel für die Zusammenarbeit unterschiedlicher Organisationen ist auch unser Bündnis. Es vereint Engagierte, deren Arbeit von
christlichen Werten geprägt ist, mit Organisationen, die sich säkularen Grundsätzen verpflichtet fühlen. Diese Verbindung verdeutlicht, wie vielfältige Akteur/innen unter einem gemeinsamen Ziel Synergien schaffen können.
Als Bündnis sind wir der Ansicht, dass spirituelle und religiöse Bedürfnisse von Klient/innen beachtet werden müssen, um eine ganzheitliche Beratung und Begleitung zu gewährleisten. Eine religiös-spirituell positiv ausgeprägte Bedürfnisbefriedigung bzw. die als positiv erlebte Ausübung der eigenen Religion können hierbei eine wichtige Rolle spielen (Kleibl et al., 2017). Sie eröffnen Zugänge zu individuellen Ressourcen, fördern Vertrauen und schaffen einen Rahmen, der auf die kulturelle und weltanschauliche Vielfalt unserer pluralistischen Gesellschaft eingeht. Glaubensbasierte Organisationen verbinden soziales Engagement mit spirituellen Grundhaltungen und sind ein zentraler Bestandteil des zivilgesellschaftlichen Engagements. Wie ihre Haltung einzuordnen ist und welche Rolle sie für die praktische Arbeit spielt, soll in diesem Kapitel erläutert werden.
Sozialarbeitende stützen sich auf Leitbilder wie Menschenwürde und Menschenbild, wobei sowohl das humanistische als auch das christliche Menschenbild zentrale Bezugspunkte bieten und die Werte sowie Prinzipien der Sozialen Arbeit unterschiedlich beeinflussen (Mahler, 2018). In Deutschland sind diese beiden Weltbilder historisch und kulturell besonders einflussreich.
Das humanistische Menschenbild versteht den Menschen als selbstbestimmtes, autonomes Wesen mit eigenem Wert und Entwicklungspotenzial. Es legt den Fokus auf die Entfaltung individueller Fähigkeiten und die Förderung der Selbstverwirklichung, wobei der Mensch als von Natur aus gut und lernfähig angesehen wird. Diese Würde gründet sich auf die Fähigkeit zur Vernunft und
Selbstreflexion, die den Menschen über instinktgeleitete Wesen erhebt und ihm eine besondere Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen verleiht. Aus diesem Grund geht das humanistische Menschenbild von einem grundlegenden Vertrauen in die Fähigkeit der Menschen aus, Lösungen für ihre Probleme zu finden und selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, wenn sie die dafür notwendige Unterstützung erhalten.
Das christliche Menschenbild basiert auf der Vorstellung, dass jeder Mensch als „Ebenbild Gottes“ eine unantastbare Würde besitzt und in einer Beziehung zu Gott, der Gemeinschaft und der Nächstenliebe steht. Der Mensch wird hier nicht nur als autonomes Individuum betrachtet, sondern als einzigartiges Geschöpf, das als „Ebenbild Gottes“ und Teil der Gemeinschaft Verantwortung trägt und darauf angewiesen ist, Solidarität, Mitgefühl und Barmherzigkeit zu erfahren und zu geben. Dieses Menschenbild betont daher besonders die Werte der gegenseitigen Unterstützung und des Respekts vor der Individualität eines jeden Menschen. Darüber hinaus fördert das christliche Menschenbild eine umfassende Haltung der Vergebung und Barmherzigkeit, was besonders für die Soziale Arbeit von Bedeutung ist, da es Sozialarbeitende darin bestärkt, Klient/innen in schwierigen Lebenslagen nicht nur mit Akzeptanz, sondern auch mit Geduld und Verständnis zu begegnen. Diese Werte ermutigen zur Überwindung von Vorurteilen und laden dazu ein, das individuelle Wachstum der Klient/innen in einem Klima von Annahme und Toleranz zu fördern. Zudem unterstützt das christliche Menschenbild das Prinzip der Nächstenliebe, das den Menschen dazu anregt, aktiv Verantwortung für andere zu übernehmen und sich für soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Schwachen einzusetzen.
Beide Menschenbilder bieten wichtige Orientierungspunkte und ergänzen sich in der Praxis der Sozialen Arbeit, wobei die Wahl des Leitbilds – humanistisch oder christlich – das Selbstverständnis der Organisation und deren ethischen Rahmen prägt (Mahler, 2018)
Im kirchlichen Kontext ist soziales Engagement tief in der Tradition verwurzelt und wird durch das Prinzip der christlichen Nächstenliebe getragen, das biblisch fundiert ist und bis heute prägend wirkt. Mahler (2018) beschreibt christliche Soziale Arbeit als „seit langem praktizierte Form kirchlicher Dienstleistung am leidenden Menschen“. Die katholische Caritas verkörpert diese Haltung mit ihrem Namen, der „Nächstenliebe“ bedeutet (Stoll, 2020). Auch die evangelische Diakonie versteht ihren Auftrag als „gelebte Nächstenliebe“ und setzt sich besonders für benachteiligte Menschen ein. Der Begriff „Diakonie“ leitet sich vom altgriechischen „diakonia“ für Dienst am Nächsten ab (Diakonie Deutschland, o. J.).
Auch glaubensbasierte Organisationen, die Mitglied in unserem Bündnis sind, gründen auf dem Prinzip der Nächstenliebe, das biblisch verankert ist, wie z.B. im Bibelbuch Jesaja, Kapitel 58, Verse 6-7: „Das ist ein Fasten, wie ich es liebe: Unrecht beenden, Fesseln sprengen, die Unterdrückten befreien und jede Last von ihnen nehmen! Teil dein Brot mit den Hungrigen, nimm Obdachlose bei
dir auf, kleide die, die keine Kleidung haben, und hilf allen in deiner nächsten Umgebung!“. Die Geschichte des „Barmherzigen Samariters“ aus dem biblischen Lukas-Evangelium, Kapitel 10, Verse 25-37 zeigt exemplarisch, dass weder Herkunft noch Status uns daran hindern dürfen, anderen bedingungslos zu helfen. Jesus fordert auf, den eigenen Weg zugunsten des Nächsten zu unterbrechen und ohne Vorbehalte zu helfen.
Eine weitere zentrale Bibelstelle ist Matthäus-Evangelium, Kapitel 25, Verse 35-40: („Ich war hungrig, und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich war durstig, und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen. […] Was ihr für einen meiner geringsten Brüder und Schwestern getan habt, das habt ihr für mich getan.“), wo Jesus notleidende Menschen mit sich selbst identifiziert: Hilfe für Bedürftige ist ein Dienst an Christus (Diakonie Deutschland, o. J.). Die Bibel nennt dabei Formen sozialer Marginalisierung wie Armut, Krankheit und Fremdheit, die auch heute relevant sind (Mahler, 2018). Christlicher Glaube fordert aktives Handeln in Nachahmung Jesu, motiviert durch persönliche Überzeugung, die zugleich eine Kraftquelle darstellt – ein Prinzip, das viele Bündnismitglieder leben.
Gott stellt sich mit seiner rettenden und befreienden Gerechtigkeit auf die Seite der Leidenden. Seine Unparteilichkeit misst alle Menschen gleich, richtet aber besonderes Augenmerk auf Benachteiligte und Unterdrückte, wie in Psalm 68,6: „Ein Anwalt der Witwen und ein Vater der Waisen ist Gott“. Das heißt, dass Mitgliedsorganisationen parteiisch arbeiten, ganz im Interesse der Hilfesuchenden, die soziale Ungerechtigkeit erleben und dies auch dann, wenn sie aus verschiedenen Gründen keine Aufenthaltserlaubnis vorweisen können.
Die Haltung Jesu gegenüber Hilfesuchenden und Ausgegrenzten, insbesondere Frauen in schwierigen Lebenssituationen, dient als Vorbild für christliches Engagement. Im Lukas-Evangelium (7,36-50) wird eine eindrückliche Szene beschrieben: Während eines Essens bei einem Pharisäer betritt eine als Prostituierte bekannte Frau den Raum, wirft sich vor Jesus nieder, wäscht seine Füße mit ihren Tränen, trocknet sie mit ihrem Haar und salbt sie mit kostbarem Öl. Dieses Verhalten stieß bei den Pharisäern, führenden Vertretern einer religiösen Elite, auf Empörung, da sie solche Nähe als „unrein“ betrachteten und sich selbst niemals von einer solchen Frau berühren lassen würden. Jesus hingegen begegnet der Frau mit Liebe und Respekt. Er verurteilt sie nicht, sondern hebt sie als Vorbild des Glaubens hervor, wodurch er die oberflächlichen Urteile der Anwesenden hinterfragt. „Ein Mensch sieht, was vor Augen ist, Gott aber sieht das Herz an“ (1. Samuel 16,7) – diese Haltung, die auf das Innere eines Menschen abzielt, bildet eine zentrale Grundlage für christliche soziale Arbeit.
Der christliche Glaube inspiriert viele Menschen zu sozialem Engagement, das wir als Bündnis wertschätzen. Gleichzeitig muss christlich geprägtes Engagement im Kontext der Sozialen Arbeit legitimiert sein und aufzeigen, dass es nicht nur auf dem Bedürfnis zu helfen beruht, sondern auch auf fundierten fachlichen Grundlagen (Mahler, 2018) (siehe Kapitel 2).
Grundsätzlich erfordert die Arbeit mit Menschen unterschiedlicher Werte und Überzeugungen eine kritische Reflexion des eigenen Weltbildes, das heißt auch bzgl. religiöser Ambivalenzen (BMZ, 2016). Insbesondere bei der Arbeit mit vulnerablen Gruppen ist Transparenz entscheidend, um jeglichem (z.B. religiösem) Machtmissbrauch vorzubeugen. Unsere Mitgliedsorganisationen erfüllen diese Anforderungen, indem sie die hier genannten Leitlinien konsequent umsetzen.
Glaubensbasierte Organisationen betrachten Spiritualität nicht nur als Ressource, sondern als zentralen Bestandteil ihres ganzheitlichen Ansatzes, der in der Sozialen Arbeit auch für viele Menschen eine wertvolle Unterstützung bietet. Dies ist besonders bei vulnerablen Zielgruppen von Bedeutung, deren Bedürfnisse häufig kulturell und spirituell geprägt sind (Mahler, 2018). Studien zeigen, dass spirituelle Unterstützung persönliche Entwicklung fördern, soziale Netzwerke stärken und Isolation reduzieren kann (Ferguson et al., 2007; Jahani & Parayandeh, 2024; Kolbe et al., 2022).
Da wir eine kritische Selbstreflektion und Auseinandersetzung mit eigenen „blinden Flecken“ oder historischen Entwicklungen für jede soziale Organisation als wichtig erachten, möchten wir uns auch im Fall glaubensbasierter Organisationen mit möglichen Herausforderungen beschäftigten.
Christlich geprägte Organisationen sind in unserer mehrheitlich humanistischen Gesellschaft mit der Herausforderung konfrontiert, Vorbehalten über ihre Ausrichtung oder Bedenken hinsichtlich ihrer Offenheit zu begegnen. Transparenz und ein aktiver Dialog mit Akteuren im jeweiligen Wirkungskreis
sind hier entscheidend (Jahani & Parayandeh, 2024; Littlefield, 2010).
Eine professionelle christliche Soziale Arbeit muss sich durch Transparenz und die Einhaltung ethischer Grundsätze legitimieren.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf die folgenden Punkte:
Wir und unsere Mitgliedsorganisationen sind uns der besonderen Verantwortung bewusst, die mit der institutionellen Hierarchie in der Sozialen Arbeit einhergeht. Diese Hierarchie führt zu einem Machtgefälle zwischen Leitenden, Mitarbeitenden und Klient/innen: Beratungsstellen verfügen über Wissen und Ressourcen, die von Klient/innen gesucht werden, und bieten Unterstützung, die diese benötigen. In solchen Konstellationen ist es wichtig, sich der potenziellen Dynamiken von Macht und Verantwortung bewusst zu sein – dies gilt für jede Form der sozialen Arbeit, unabhängig von ihrem Wertesystem oder Menschenbild. Im Rahmen gesellschaftlicher und menschlicher Werte ist zumeist klar, dass diese nicht absolut sind und jederzeit hinterfragt werden können. Unabhängig von der jeweiligen Machtposition gilt: Jeder Mensch ist fehlbar und kann durch die Perspektiven anderer ergänzt und bereichert werden (Mahler, 2018).
Anders gestaltet sich dies auf persönlicher Ebene, wo einzelne Personen absolute Werte vertreten können – sei es die Überzeugung von der Autorität Gottes, die Verpflichtung zu einer strengen veganen Ernährung oder einem bestimmten politischen Aktivismus (Mahler, 2018). Diese individuellen Werte und Überzeugungen sind legitim und prägen das Handeln jedes Einzelnen. Allerdings ist es essenziell, dass wir als Organisationen im Bereich der Sozialen Arbeit klar zwischen diesen beiden Ebenen – der institutionellen und der persönlichen – unterscheiden und sie nicht vermischen.
In der christlich geprägten Sozialen Arbeit erfordert die Verbindung von Macht, Religion und Spiritualität eine bewusste Auseinandersetzung mit möglichen Risiken des Machtmissbrauchs. Religion kann eine zusätzliche Ebene von Einfluss darstellen, die potenziell missbraucht werden kann. Stephanie Butenkemper, Lebensberaterin der Katholischen Beratungsstelle Köln, definiert geistlichen Machtmissbrauch als die gezielte Manipulation, Steuerung und das Unter-Druck-Setzen von Menschen durch den Einsatz von Glauben, theologischen Inhalten oder christlichen Werten (Geiger, 2023).
Um religiösen Machtmissbrauch zu verhindern und ein sicheres Umfeld innerhalb christlicher Organisationen zu schaffen, sind klare Richtlinien und Schutzmechanismen erforderlich.
In der neuen Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die 2022 von der Deutschen katholischen Bischofskonferenz herausgegeben wurde, finden sich Kriterien für Führungspersonen in der katholischen Kirche und Caritas. Die Evangelische Kirche Deutschland hat jüngst (Anfang 2024) eine umfassende Studie zu sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland veröffentlicht, deren Ergebnisse aktuell analysiert und Präventionsmaßnahmen abgeleitet werden sollen. Auch die Evangelische Allianz betont die Notwendigkeit regelmäßiger Reflexion und Evaluation. Ihr entwickeltes „Schutzkonzept gegen religiösen Machtmissbrauch“ (EAD, 2024) und das „Ampelsystem als Anwendungsbeispiel und Hilfestellung zur Selbsteinschätzung“ (Soldan & Kessler, 2021) dient unseren Mitgliedsorganisationen ganz praktisch dazu, ihre eigenen Strukturen und Prozesse auf Anfälligkeit für religiösen Machtmissbrauch zu überprüfen. Dieser Selbsteinschätzungsbogen wird im Rahmen von Reflexions- und Evaluationsphasen (siehe Kapitel 2.7 und 2.8) aktiv genutzt, um kontinuierlich eine transparente und ethische Arbeitsweise sicherzustellen.
Durch den Verweis auf bestehende Ordnungen für kirchliche Einrichtungen und die genannten praktischen Konzepte der Evangelischen Allianz setzen wir ein klares Zeichen gegen Machtmissbrauch und engagieren uns aktiv dafür, einen sicheren Rahmen für alle Beteiligten zu schaffen.
Gleichzeitig ist uns schmerzlich bewusst, dass in Einrichtungen jeglicher Ausrichtung trotz etablierter Ordnungen Missbrauch geschehen kann. Hier gilt durch externe Supervision, Schulungen, transparente Kommunikation, Mitarbeitendengespräche sowie allem voran Ansprechpartner/innen (z.B. in Form einer externen Ombudstelle) für Betroffene zusätzliche Schutz- und Hilfsmaßnahmen flächendeckend zu etablieren. Zudem gilt es Klient/innen über ihre Rechte zu informieren und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie potenziellen Übergriffen aktiv begegnen können.
In der christlichen Tradition und der Geschichte des Dienstes am Mitmenschen begegnen uns zwei zentrale Motive: der Altruismus, geprägt von der Nächstenliebe, und das missionarische Anliegen, das Evangelium zu verbreiten. Während altruistisches Handeln in der Öffentlichkeit oft auf Anerkennung stößt, wird Missionierung häufig mit Skepsis oder Ablehnung betrachtet. Vorbehalte gegenüber christlich geprägten Organisationen sind daher verständlich, da der Glaube und die religiöse Überzeugung eines Menschen eine zutiefst persönliche und freiwillige Entscheidung sind und niemals durch institutionellen oder sozialen Druck beeinflusst werden sollten (Mahler, 2018).
GGMH-Mitgliedsorganisationen, die auf einer christlichen Überzeugung basieren, sehen ihren Glauben als Inspiration, Motivation und persönliche Kraftquelle, jedoch keinesfalls als etwas, an das Hilfeleistungen geknüpft werden oder das anderen Menschen aufgezwungen wird. Dem liegt das klare Verständnis zugrunde, dass ein persönlicher Glaube eine Entscheidung ist, die ein Mensch ausschließlich für sich selbst und freiwillig trifft. Er ist eine tiefe, innere Überzeugung.
Christlich geprägte Mitgliedsorganisationen bieten auf Wunsch der Betroffenen spirituelle Angebote wie Seelsorge, Gebet oder den Kontakt zu Kirchen und christlichen Gemeinden an. Gleichzeitig sehen wir den Glauben als Teil einer ganzheitlichen Unterstützung, der die fachliche Begleitung ergänzt. Die Vorstellung, dass allein der Glaube alle Herausforderungen der Betroffenen lösen
könnte, kann missverstanden und als ‚victim blaming‘ empfunden werden, was den Heilungsprozess beeinträchtigen könnte.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von einer Verdinglichung von Personen als Bekehrungs- oder Erlösungsobjekte. Insbesondere im Umgang mit vulnerablen Gruppen wie Überlebenden von Menschenhandel und Zwangsprostitution ist äußerste Sensibilität erforderlich. Unreflektierte oder aufdringliche missionarische Praktiken müssen – selbst unter vermeintlich wohlgemeinten Motiven – als eine Form des geistlichen Missbrauchs betrachtet werden und sind unmittelbar zu konfrontieren sowie zu unterlassen. Betroffene haben in ihrem Leben bereits Manipulation und Zwang erlebt. In den meisten Fällen von Menschenhandel mit nigerianischen und westafrikanischen Frauen spielte
der Missbrauch religiöser Überzeugungen sogar eine wesentliche Rolle (Ikeora, 2016). Spirituelle Angebote, die als Druckmittel, angsteinflößend oder gar bedrohlich (z. B. durch Androhung der „Hölle“) empfunden werden, bergen die Gefahr, Traumata zu verstärken. Für Menschen, die rituelle oder organisierte Gewalt erfahren haben, können solche „Angebote“ retraumatisierend wirken.
Gleichzeitig zeigt die Erfahrung zahlreicher Organisationen und Sozialarbeitenden, dass der persönliche Glaube für viele Klient/innen eine zentrale positive Rolle in ihrem Leben zukommt. Dies außeracht zu lassen, würde den Zugang zu ganzheitlicher Beratung verwehren.
Deshalb ist ein einfühlsamer und vorsichtiger Umgang mit spirituellen Angeboten unerlässlich. Unsere oberste Priorität ist es, die Autonomie und Würde der Betroffenen zu wahren und sicherzustellen, dass die Unterstützung in ihrem besten Interesse erfolgt.
Dabei erkennen wir an, dass nicht alle Betroffenen immer in der Lage sind, ihre eigenen Bedürfnisse klar zu formulieren und, dass dies häufig gemeinsam erarbeitet werden will. Besonders in Krisensituationen oder unter psychischer Belastung kann es schwierig sein, die eigenen Anliegen zu erkennen oder auszudrücken. Daher ist es unsere Aufgabe, einfühlsam zuzuhören, die Lebensrealität der Betroffenen zu verstehen und gemeinsam mit ihnen herauszuarbeiten, welche Unterstützung am besten ihren Bedürfnissen entspricht. Dabei distanzieren wir uns klar von jeglicher Tendenz einer Verdinglichung von Personen als Bekehrungs- oder Erlösungsobjekten.
Alle Mitgliedsorganisationen bekennen sich uneingeschränkt zu den Menschenrechten und den Grundwerten des Grundgesetzes. Dies umfasst insbesondere die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, wie sie in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Artikel 4 des Grundgesetzes verankert ist. Wir respektieren die Grenzen und die religiösen sowie weltanschaulichen Überzeugungen aller Menschen, mit denen wir in unserer Arbeit in Kontakt treten. Niemand darf aufgrund seines Glaubens, seiner Überzeugungen oder kulturellen Hintergründe diskriminiert oder benachteiligt werden (Grundgesetz, Artikel 3).
Daraus ergibt sich, dass sämtliche Angebote unserer Mitgliedsorganisationen allen Menschen offenstehen, die sie in Anspruch nehmen möchten – unabhängig von ihrem persönlichen Glauben, ihren Werten, Überzeugungen oder Lebenszielen. Diese Offenheit basiert auf dem Grundsatz, dass die Menschenwürde unantastbar ist und die Unterstützung stets frei von jeglichem Druck oder religiöser Einflussnahme erfolgt.
Die Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in zahlreichen internationalen Vereinbarungen und völkerrechtlichen Verträgen1 verankert ist. Dieses Recht umfasst die freie Wahl und Bildung von Glaubensüberzeugungen oder weltanschaulichen Bekenntnissen, ebenso wie die ungestörte Ausübung der Religion, sowohl individuell als auch gemeinschaftlich. Dazu gehört auch das Recht, die Religionszugehörigkeit zu wechseln, oder die Freiheit, keiner Religion oder Weltanschauung anzugehören (Auswärtiges Amt, 2021).
Als Bündnis legen wir großen Wert auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und respektieren sowohl unsere Mitglieder als auch die Menschen unserer Zielgruppe, unabhängig davon, ob und welchen persönlichen Glauben sie leben. Wir erkennen an, dass Glaube für viele Menschen eine zentrale Ressource sein kann, die Halt und Hoffnung schenkt, insbesondere in schwierigen Lebenslagen.
Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass religiöse Einrichtungen in vielen Regionen oft die erste Anlaufstelle für Menschen in Notsituationen sind. In einigen Ländern genießen religiöse Vertreter ein höheres Vertrauen als staatliche Institutionen, was ihre Bedeutung für Betroffene unterstreicht (BMZ, 2016). Diese Rolle als erste Anlauf- oder Verbindungspunkte nehmen christlich geprägte Mitgliedsorganisationen von GGMH bewusst wahr und stellen sicher, dass ihre
Unterstützung offen, respektvoll und frei von jeglichem Druck erfolgt.
Religion prägt weltweit das Denken und Handeln vieler Menschen, auch wenn wir dies im stark säkularisierten Europa häufig übersehen. Tatsächlich nimmt die Bedeutung von Religion im globalen Kontext weiterhin zu (BMZ, 2016; Haerpfer et al., 2022). Laut einer Studie des Pew Research Centers fühlen sich über 80 % der Weltbevölkerung einer Religion zugehörig (2012).
Durch Zuwanderung aus religiös geprägten Gesellschaften beeinflusst Religion zunehmend auch das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland und Europa (BMZ, 2016). Dies betrifft insbesondere viele Menschen unserer Zielgruppe, die in Ländern wie Deutschland in der Prostitution tätig sind oder dort ausgebeutet werden. Die Mehrheit dieser Betroffenen sind Migrantinnen, die aus Ländern wie Rumänien und Bulgarien sowie aus Nigeria stammen, wo Religion und Glaube eine deutlich zentralere Rolle spielen als in vielen Teilen Westeuropas.
Im afrikanischen Kontext ist Religion häufig tief in die kulturelle Identität und den Alltag integriert. Sie durchdringt alle Lebensbereiche und ist eng mit den kulturellen Ausdrucksformen verwoben (Blöcher et al., 2020). Besonders bei nigerianischen Betroffenen von Menschenhandel zeigt sich oft eine Verbindung zwischen ihrer Geschichte und dem Missbrauch religiöser Praktiken. In solchen Fällen ist es von großem Vorteil, wenn Helfende eine Sensibilität für Religion und Spiritualität mitbringen, den Glauben der Betroffenen ernst nehmen und dies auch in der Unterstützung zum Ausdruck bringen können.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Nigerianische Überlebende von Menschenhandel stehen nach ihrer Befreiung häufig unter erheblichem psychischem Druck. Ihre Angst resultiert aus der Verletzung eines sogenannten Juju-Eides, den sie vor ihrer Reise nach Europa geschworen haben. Dieser Schwur bindet sie emotional und psychisch an ihre Ausbeuterinnen („Madams“). Trotz einer Befreiung bleibt die Angst bestehen oder verstärkt sich sogar, da der Schwur als gebrochen gilt.
Diese Angst hindert viele Betroffene daran, mit den Behörden zu kooperieren oder gegen die Täter/innen auszusagen. Das Vertrauen in das Hilfesystem wird zusätzlich beeinträchtigt, da es Polizei und Unterstützenden oft schwerfällt, die Tiefe und Ernsthaftigkeit dieser Ängste zu verstehen oder die spirituelle Dimension nachzuvollziehen (Blöcher et al., 2020). Dies führt häufig zu einer erheblichen Kluft zwischen der rational-säkularen Weltsicht, die in Europa vorherrscht, und der spirituellen Weltanschauung vieler afrikanischer Kulturen (Eriksen, 2007). Ein besseres Verständnis für diese Unterschiede und eine einfühlsame Haltung gegenüber den Glaubensüberzeugungen der Betroffenen können entscheidend sein, um Vertrauen aufzubauen und eine wirksame Unterstützung zu leisten.
Für ihren Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit stellt das BMZ fest: „Der Professionelle Umgang mit Religion setzt Fachwissen und eine entsprechende Sensibilität voraus“ (BMZ, 2016). Diese Fähigkeit, Religion in ihrer gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Dimension angemessen zu berücksichtigen, wird zunehmend unter dem Begriff „Religious Literacy“ diskutiert. Im Deutschen wird dieser Begriff unter anderem als „Religionssensibilität“ (Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 2024), „religiöse Kompetenz“ (JFF – Institut für Medienpädagogik, o. J.) oder „religiöse Alphabetisierung“ (deutschlandfunk.de, 2020) übersetzt.
„Religious Literacy“ wird durch die Definition von Diane Moore auch als die Fähigkeit bezeichnet, „die grundlegenden Überschneidungen von Religion und sozialem/politischem/kulturellem Leben durch mehrere Linsen zu erkennen und zu analysieren“ (Harvard Divinity School, 2024). Jürgen Bründl, Professor für Fundamentaltheologie und Dogmatik an der Universität Bamberg, definiert „Religious Literacy“ als „grundlegende Kompetenzbildung in Sachen Religion“ (deutschlandfunk.de, 2020). Das Gegenteil wäre die „Religious Illiteracy“ („Religiöse Legasthenie“), die das Phänomen beschreibt, dass Menschen kaum oder wenig Wissen über Religionen aufweisen – über andere Religionen genauso wenig wie über die eigene Religion, falls sie sich einer Religion zugehörig fühlen
(deutschlandfunk.de, 2020).
Der Theologe Roland Mahler betont, dass Menschen, die mit Spiritualität nichts anfangen können, diese auch nicht in ihre Arbeit integrieren können (Mahler, 2018). Fachkräfte, die jedoch selbst einen Zugang zu Religion und Spiritualität haben, sind oft besser in der Lage, spirituelle Bedürfnisse von Hilfesuchenden zu verstehen und respektvoll darauf einzugehen. Religiöse Menschen, unabhängig
von ihrer Glaubensrichtung, finden oft leichter einen gemeinsamen Bezugspunkt, da sie die grundlegende Bedeutung von Glauben und religiösen Werten kennen. Diese Fähigkeit ist insbesondere in Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit und Sozialen Arbeit von großem Nutzen, da sie hilft, kulturelle und spirituelle Bedürfnisse besser zu verstehen und darauf einzugehen.
Viele Menschen, die in der Prostitution tätig sind, haben einen religiösen Hintergrund und bringen spirituelle Bedürfnisse mit. Religion hat eine identitätsstiftende Funktion und kann Menschen unterschiedlicher Herkunft über kulturelle und geografische Grenzen hinweg verbinden (BMZ, 2016). Religiöse Gemeinschaften bieten oft sozialen Anschluss und emotionalen Halt, insbesondere in schwierigen Lebenssituationen. Darüber hinaus kann Religion die Widerstandsfähigkeit eines Menschen stärken, indem sie Deutungsmuster und Rituale bereitstellt, die helfen, mit Verlust, Leid, Niederlagen oder Krisen umzugehen (BMZ, 2016). Diese Aspekte betrachten wir als wertvolle Ressourcen, die im Interesse der Menschen unserer Zielgruppe genutzt werden können.
Für viele Klient/innen aus Afrika, Südamerika und den christlich-orthodox geprägten (EU-)Ländern ist der Glaube ein zentraler Bestandteil ihres Lebens. Oft wurzelt ihre spirituelle Identität in religiösen Prägungen aus der Kindheit, etwa durch religiöse Erziehung oder regelmäßige Gebete. Solche Rituale dienen vielen als Mittel zur Bewältigung, bieten Trost und spenden Hoffnung in belastenden Lebenslagen. Die Möglichkeit, über Spiritualität zu sprechen oder christliche Seelsorge in Anspruch zu nehmen, kann als Teil eines ressourcenorientierten Ansatzes in der Sozialen Arbeit angeboten werden, wenn betroffene Frauen dies wünschen. Für viele Menschen bilden spirituelle Bedürfnisse oder Glaubenssysteme einen zentralen Teil ihrer Identität und beeinflussen, wie sie die Welt und ihre eigene Situation verstehen. In diesem Sinne kann die spirituelle Dimension auch eine unterstützende Rolle bei der Förderung von Resilienz, Heilung sowie sozialer und persönlicher Entwicklung spielen – vorausgesetzt, sie wird von den Klient/innen selbst eingebracht und gewünscht.
Einige Mitgliedsorganisationen von GGMH haben spezifische Ansätze entwickelt, um den spirituellen Bedürfnissen von Klient/innen gerecht zu werden. Dazu zählen beispielsweise Gebetsangebote für betroffene Frauen oder Gesprächsformate, die auf spirituelle Themen eingehen, sobald diese von Klient/innen als relevant empfunden werden. Ziel dieser Ansätze ist es, einen geschützten Raum zu schaffen, in dem Klient/innen offen über ihren Glauben sprechen können und ihre Weltanschauung mit positiver Wertschätzung und Neugier betrachtet wird. Solche Angebote werden klar und transparent als freiwillige Zusatzangebote kommuniziert, die ohne Druck oder Erwartungen wahrgenommen werden können.
Die Mitgliedsorganisationen verpflichten sich, die persönlichen Grenzen der Klient/innen stets zu respektieren und Transparenz hinsichtlich spiritueller Angebote zu gewährleisten. Klient/innen werden klar darüber informiert, welche Optionen es gibt, und haben jederzeit die Freiheit – wie bei allen anderen Angeboten der Einrichtungen auch, diese anzunehmen oder abzulehnen, ohne dass daraus Vor- oder Nachteile entstehen. Unabhängig von der Entscheidung für oder gegen spirituelle Angebote werden alle Klient/innen gleich behandelt.
Diese Grundsätze von Transparenz, Respekt und Gleichbehandlung sind essenziell, um Vertrauen zu schaffen und den spirituellen Bedürfnissen der Klient/innen auf eine respektvolle und nicht-vereinnahmende Weise zu begegnen. Alle Mitgliedsorganisationen von GGMH sind der Wahrung dieser Prinzipien verpflichtet, um die Würde und Autonomie der Klient/innen uneingeschränkt zu respektieren.
Eine christlich geprägte Soziale Arbeit trägt eine Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Diese Verantwortung bedeutet, dass unser Handeln transparent, nachvollziehbar und ethisch vertretbar sein muss. In einer pluralistischen Gesellschaft ist es entscheidend, dass die Öffentlichkeit Vertrauen in unsere Arbeit hat und erkennt, dass wir keine verdeckte Missionierung betreiben. Sollten missionarische Elemente wie Seelsorge, Gebet oder Kontakte zu Kirchen im Angebot enthalten sein, müssen diese klar kommuniziert und fachlich sowie ethisch begründet werden (Mahler, 2018).
Durch diese Transparenz und unsere Verpflichtung zu professionellem Handeln stellen wir sicher, dass unser Engagement respektvoll, frei von jeglichem Druck und ganz auf das Wohl der Betroffenen ausgerichtet ist. So wahren wir sowohl das Vertrauen der Öffentlichkeit als auch die Würde und Autonomie der Menschen, die wir unterstützen.
In unserem Bündnis ist es uns wichtig, uns selbst als Lernende zu begreifen. Das bedeutet einerseits, dass wir jederzeit von anderen Menschen lernen können – unabhängig von Alter, Erfahrung oder Position. Andererseits heißt es, dass Lernen ein lebenslanger Prozess ist, der nie abgeschlossen ist, egal wie lange wir bereits in diesem Arbeitsfeld tätig sind.
Um den Anforderungen der Arbeit mit unserer Zielgruppe gerecht zu werden, sind umfassendes Fachwissen, kontinuierliche Weiterbildung und die Auseinandersetzung mit neuen Entwicklungen unerlässlich – besonders als Hauptamtliche und Leitende. Nur so können wir reflektiert, professionell
und im Sinne der Betroffenen handeln.
Ein zentrales Element unserer Arbeit ist die unveräußerliche und einzigartige Würde jedes Menschen. Unser Ziel ist es, diese Würde zu schützen, zu stärken und dort wiederherzustellen, wo Betroffene selbst empfinden, dass sie Schaden erlitten haben.
Dies erfordert einen sensiblen und respektvollen Umgang mit Betroffenen und Überlebenden. Es bedeutet, ihnen aufmerksam zuzuhören, ihre Perspektiven ernst zu nehmen und gemeinsam mit ihnen nicht nur individuelle Hilfsangebote zu gestalten, sondern auch systematische Veränderungen anzustoßen und einzufordern. Diese Haltung prägt unser Handeln und unser Verständnis von professioneller Unterstützung.
Unsere Zielgruppe umfasst Frauen (Menschen) in der Prostitution, die sich in unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfen befinden. Dazu zählen Frauen, die quasi-autonom oder autonom tätig sind und punktuelle Unterstützung benötigen, beispielsweise bei Arztbesuchen, ebenso wie Frauen, die durch Menschenhandel in die Prostitution gezwungen und ausgebeutet werden.
In Übereinstimmung mit der Aktivistin, Produzentin und Autorin Andrea Heinz sehen wir Autonomie und Viktimisierung im Bereich der Prostitution nicht als starre Gegensätze, sondern als Spektrum. Frauen können zu einem Zeitpunkt Opfer sexueller Ausbeutung sein und zu einem späteren Zeitpunkt (quasi-)autonom arbeiten – und umgekehrt (Gerassi & Nichols, 2017; Heinz, 2020).
Wir und unsere Mitgliedsorganisationen sind an allen Punkten des Spektrums für Frauen in und aus der Prostitution und Betroffene von Menschenhandel da.
Wir sind deutlich gegen das System Prostitution, aber ausdrücklich für Frauen in und aus der Prostitution.
Offizielle Statistiken über Personen, die für die Ausübung der Prostitution angemeldet sind, spiegeln nach Ansicht verschiedener Expert/innen die tatsächlichen Verhältnisse nur unzureichend wider. Zwar liefern polizeiliche Angaben einzelner Städte und Kommunen präzisere Zahlen, doch auch diese erfassen lediglich das sogenannte „Hellfeld“ – also Personen, die in bekannten Bordellen, Laufhäusern, Terminwohnungen oder auf dem Straßenstrich tätig sind. Abseits dieses sichtbaren Bereichs existiert das „Dunkelfeld“, in dem viele Frauen tätig sind, die oft einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben. Hier erfolgt die Anbahnung über das Internet, in illegalen Straßenstrichen oder in privaten, nicht gemeldeten Räumlichkeiten. Da das Dunkelfeld schwer zu erfassen ist und einer kontinuierlichen Veränderung unterliegt, kann die tatsächliche Anzahl der in der Prostitution tätigen Frauen nur geschätzt werden (M. Albert & Wege, 2015).
Wie in Kapitel 2 näher erläutert, sind Menschen in der Prostitution oft eine schwer erreichbare Zielgruppe. Um sie mit passenden Unterstützungsangeboten zu erreichen, ist ein proaktiver und gezielter Ansatz erforderlich. Ein wesentlicher Faktor ist die fehlende Wohnsicherheit: Viele Frauen in der Prostitution verfügen über keinen festen Wohnsitz und leben in unsicheren, oft temporären Unterkünften. Zudem sind sie häufig nur für kurze Zeiträume an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Stadt tätig, bevor sie weiterziehen. Diese räumliche und zeitliche Instabilität erschwert den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen und die kontinuierliche Begleitung. Sie gehört zu den vielfältigen Herausforderungen, denen sich Fachkräfte in der Unterstützung von Menschen in der Prostitution stellen müssen. Erfolgreiche Hilfsangebote erfordern daher eine flexible, mobile und gut vernetzte Arbeitsweise, die sich den Lebensrealitäten der Betroffenen anpasst (M. Albert & Wege, 2015).
Eine weitere Herausforderung in der Arbeit mit Menschen in der Prostitution ist die öffentliche Wahrnehmung, die stark von Tabuisierung und Diskriminierung geprägt ist. Dies prägt oft auch das Selbstbild der betroffenen Frauen (M. Albert & Wege, 2015). Ein häufig vorhandenes Misstrauen kann durch regelmäßige Besuche, Verlässlichkeit und Einhaltung von Zusagen abgebaut werden (Wege, 2018).
Auch Sprachbarrieren können den Zugang zur Zielgruppe erschweren. Seit Mitte 2000 haben im Zuge der EU-Osterweiterung viele südosteuropäische, vorwiegend bulgarische, rumänische und ungarische Frauen (darunter viele Roma-Frauen) begonnen, in Deutschland in der Prostitution tätig zu werden. Meist verfügen sie nur über geringe Sprach- und Ortskenntnisse, sodass es hilfreich ist, Übersetzer/innen oder direkt muttersprachliche Sozialarbeitende in der aufsuchenden Arbeit einzusetzen (M. Albert & Wege, 2015).
Auch Sprachbarrieren können den Zugang zur Zielgruppe erschweren. Seit Mitte 2000 haben im Zuge der EU-Osterweiterung viele südosteuropäische, vorwiegend bulgarische, rumänische und ungarische Frauen (darunter viele Roma-Frauen) begonnen, in Deutschland in der Prostitution tätig zu werden. Meist verfügen sie nur über geringe Sprach- und Ortskenntnisse, sodass es hilfreich ist, Übersetzer/innen oder direkt muttersprachliche Sozialarbeitende in der aufsuchenden Arbeit einzusetzen (M. Albert & Wege, 2015).
Grundsätzlich stellen Frauen in der Prostitution eine heterogene Zielgruppe dar, welche besonders durch ihre unterschiedlichen Motivlagen, Berufsbiographien, Lebensverläufe und Bedürfnislagen geprägt sind (M. Albert & Wege, 2015). Wer mit dieser Zielgruppe arbeitet, sollte sich mit den (bedingt vorhandenen) Daten, theoretischen Analysen, methodischen Konzepten und sozialarbeiterischen Haltungen beschäftigen und auseinandersetzen, um die Zielgruppe selbst und ihre (Lebens-)umstände bestmöglich verstehen und angemessen darauf eingehen zu können.
Wir sind davon überzeugt, dass es Frauen, die aus der Prostitution aussteigen oder aus ausbeuterischen Situationen entkommen wollen, besonders hilft, mit Frauen zu sprechen, die diesen Weg bereits erfolgreich gegangen sind. Diese Frauen, denen es gelungen ist, dem Menschenhandel oder dem System Prostitution zu entkommen, bezeichnen wir als Überlebende. Sie verfügen über wertvolle Erfahrungen und tiefgehendes Wissen über die Lebensrealitäten unserer Zielgruppe. Von ihnen können wir am meisten lernen, da sie die Herausforderungen und Schwierigkeiten aus eigener Erfahrung kennen. Ihre Perspektiven und Empfehlungen sind für unsere Arbeit unverzichtbar. Dies
betrifft nicht nur die Gestaltung von Hilfsangeboten, sondern auch die sensiblen sprachlichen Formulierungen, die wir in unserer Kommunikation bewusst verwenden, um respektvoll und wertschätzend mit den Betroffenen umzugehen. Ihre Stimmen sind zentrale Orientierungspunkte in unserer Arbeit und tragen wesentlich dazu bei, Unterstützung bedarfsgerecht und wirkungsvoll zu gestalten.
Wie Agarwal (2021) treffend feststellt, spiegeln die Worte, die wir wählen, unsere Überzeugungen, Werte, Vorurteile und Prinzipien wider. Sie prägen nicht nur unsere Kommunikation, sondern beeinflussen auch das Selbstbild und die Wahrnehmung der Menschen, mit denen wir arbeiten. Worte können verletzen oder heilen, reduzieren oder aufbauen, ausgrenzen oder einbeziehen. Ihre Wirkung reicht so weit, dass sie das Leben eines Menschen grundlegend verändern können. In einer Zeit, die von Kurznachrichten, Emojis und zeichenbegrenzten Tweets dominiert wird, scheint es fast selbstverständlich, dass Sprache oft ungenau oder verkürzt eingesetzt wird. Zudem ist das menschliche Gehirn darauf programmiert, Informationen zu kategorisieren, um schnelle Entscheidungen zu treffen. Dies führt dazu, dass wir Verallgemeinerungen und Vereinfachungen verwenden, um komplexe Sachverhalte rascher zu verarbeiten. Gerade im sozialen Bereich ist es jedoch essenziell, achtsam und präzise mit Sprache umzugehen. Unüberlegte oder ungenaue Formulierungen können diskriminierend und ausgrenzend wirken, da sie Menschen auf Stereotypen
reduzieren, Vorurteile verstärken oder gar neue Stigmata schaffen. Um dies zu vermeiden, sollten wir bewusst reflektieren, was wir ausdrücken wollen, und uns so präzise und respektvoll wie möglich äußern. Sensibler Sprachgebrauch ist nicht nur eine Frage der Professionalität, sondern auch der Wertschätzung und des Respekts gegenüber den Menschen, die wir unterstützen. Es ist wichtig zu
erkennen, dass es im Umgang mit Sprache nicht immer ein klares „richtig“ oder „falsch“ gibt. Die Bedeutung von Worten hängt oft vom Kontext und der Perspektive der betroffenen Personen ab. Orientierung bietet ein tiefes Verständnis und eine echte Wertschätzung unserer Zielgruppe. Je besser wir die Lebensrealitäten, Bedürfnisse und Erfahrungen unserer Zielgruppe verstehen, desto eher sind wir in der Lage, achtsam und respektvoll zu kommunizieren. Ein bewusster Umgang mit Worten ermöglicht es uns, diskriminierende Ausdrücke zu vermeiden und wertschätzende Botschaften klar und zielgerichtet zu formulieren (Agarwal, 2021).
Als Bündnis ist es unser grundlegendes Anliegen, den Menschen unserer Zielgruppe sowie allen anderen, denen wir im Rahmen unserer politischen oder öffentlichen Arbeit begegnen, mit Respekt, Wertschätzung und auf Augenhöhe zu begegnen. Dazu gehört auch, dass wir sie so ansprechen und benennen, wie sie es selbst wünschen und als angemessen empfinden. Wenn wir auf öffentlicher oder politischer Ebene über Menschenhandel, Prostitution oder Betroffene beider Systeme sprechen, orientieren wir uns an der Terminologie, die Überlebende von Menschenhandel und Prostitution selbst verwenden und empfehlen. So vermeiden wir beispielsweise außerhalb des strafrechtlichen Kontexts den Begriff „Opfer“ und sprechen stattdessen von Betroffenen, ehemaligen Betroffenen oder Überlebenden, um ihre Würde und individuelle Stärke anzuerkennen.
Von unseren Mitgliedsorganisationen erwarten wir, dass sie ihre haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden entsprechend schulen und Betroffene aktiv in die Entwicklung und Durchführung solcher Schulungen einbeziehen. Dies stärkt sowohl die Praxisorientierung als auch die Sensibilität im Umgang mit der Thematik.
Als Bündnis haben wir einen eigenen Leitfaden für den deutschen Sprachraum in enger Zusammenarbeit mit Überlebenden entwickelt. Diesen stellen wir sowohl unseren Mitgliedern als auch externen Medienvertreter/innen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus verweisen wir auf die Tabelle der bevorzugten Terminologie für Sexhandel und Prostitution des National Centers on Sexual Exploitation (NCOSE) (Englisch), den Blogbeitrag von der Organisation Polaris und die Terminologischen Leitlinien für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von ECPAT International.
Ein zentraler Schwerpunkt unseres Bündnisses ist es, den Stimmen von Betroffenen Gehör zu verschaffen. In all unseren Aktivitäten legen wir großen Wert darauf, Überlebenden von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Prostitution zuzuhören, ihnen eine Plattform zu bieten und sie aktiv in unsere Arbeit einzubeziehen.
Persönliche Erfahrungsberichte von Betroffenen tragen entscheidend dazu bei, das Bewusstsein für die Realität des Menschenhandels zu schärfen und die Gesellschaft für das Ausmaß dieses Verbrechens – auch in Deutschland – zu sensibilisieren. Durch diese Aufklärung kann eine breite öffentliche Unterstützung entstehen, die dringend notwendige gesetzliche und politische Veränderungen im Interesse der Betroffenen fordert. Zudem zeigt sich, dass viele Betroffene das Bedürfnis haben, ihre Stimme zu erheben, ihre Erfahrungen zu teilen und damit auf das erlittene Unrecht aufmerksam zu machen. Ihre Perspektiven sind für unsere Arbeit unverzichtbar und ein wesentlicher Motor für gesellschaftlichen Wandel.
Wir sind uns jedoch der Gefahr bewusst, Überlebende auf ihre Opferrolle zu reduzieren, anstatt sie in ihrer facettenreichen Identität als Menschen mit Kompetenzen, Erfahrungen und Expertise anzuerkennen. Selbst jene, deren Ausbeutung bereits Jahre zurückliegt und die seither beispielsweise ein Universitätsstudium abgeschlossen oder ein Fachbuch zum Thema verfasst haben, werden in der öffentlichen Wahrnehmung häufig auf ihre Rolle als Opfer beschränkt. Dies ist besonders in der Zusammenarbeit mit Medien eine Gefahr, für die wir sensibilisieren und vor der wir (ehemalige) Betroffene schützen wollen. Eine respektvolle und würdevolle Darstellung setzt voraus, dass Betroffene in der Zusammenarbeit mit Medien vor emotionaler Überforderung geschützt werden und zu jedem Zeitpunkt (auch bei Ablehnung einer Zusammenarbeit) in ihrer Entscheidung autonom sind. Dies gilt insbesondere für Betroffene, die sich noch in Beratungs- oder Betreuungsverhältnissen befinden und über diese angefragt werden. Allein die Anfrage kann zu einem Gewissenskonflikt bei Betroffenen führen, weshalb viele Organisationen Anfragen bei Klient/innen gänzlich unterlassen. Um Autonomie und Schutz jederzeit sicherzustellen, sollten beim Zustandekommen von Involvierung Gesprächsthemen, Interviewfragen und dergleichen vorab mit den Betroffenen besprochen und abgestimmt werden. Zudem ist es unerlässlich, individuelle Grenzen zu respektieren, um unangenehme Überraschungen und potenzielle Retraumatisierungen zu vermeiden.
Doch auch als Organisationen, die mit Betroffenen arbeiten, müssen wir bei der Herausgabe eigener Medien auf ein „ethical storytelling“ achten. Hierzu gehört z.B., niemals die Geschichte einer (ehemaligen) Betroffenen zu veröffentlichen, ohne um Erlaubnis gefragt zu haben und nicht zuletzt bei der Auswahl von Fotos und Grafiken Sensationalismus und Retraumatisierungen zu vermeiden (US Department of State, 2023).
Überlebende von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung haben weit mehr zu erzählen als nur ihre persönliche Geschichte. Sie sind Expert/innen, die durch ihre Erfahrungen tiefgehende Einblicke in die Mechanismen und Strukturen von Menschenhandel und Prostitution gewonnen haben. Sie verstehen, wie Ausbeutungssysteme funktionieren und welche Strategien Ausbeuter/innen anwenden. Wenn wir Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung wirksam bekämpfen wollen, ist es unerlässlich, diesen Expert/innen zuzuhören und ihre Empfehlungen aktiv in die Arbeit auf allen Ebenen einzubeziehen – sei es in der sozialen Arbeit, der Öffentlichkeitsarbeit oder in der politischen Entscheidungsfindung.
Aus diesem Grund setzt sich GGMH nachdrücklich für die Einrichtung und Einbeziehung von Betroffenenräten in politische Entscheidungsprozesse ein. Ein beispielhaftes internationales Modell hierfür ist der International Survivors of Trafficking Advisory Council (ISTAC), der von der OSZE/ODIHR ins Leben gerufen wurde. In Deutschland hat die Aktivistin und Juristin Sandra Norak
den Deutschen Rat von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung (Ge-STAC) gegründet, der ebenfalls als wichtige Stimme für politische und gesellschaftliche Veränderungen fungiert. Darüber hinaus existiert seit 2018 mit dem Netzwerk Ella eine unabhängige Interessensvertretung für Frauen aus der Prostitution. Zur Einbindung von Betroffenenräten hat das US-amerikanische
Office to Monitor and Combat Trafficking in Persons 2023 ein hilfreiches Factsheet veröffentlicht.
Wir ermutigen unsere Mitgliedsorganisationen, Überlebenden ebenfalls die Möglichkeit zu bieten, aktiv an der Gestaltung ihrer Arbeit mitzuwirken. Dies kann durch die Einbeziehung in Schulungsprojekte, die Entwicklung von Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit oder durch peer-to-peer-Gespräche mit Klient/innen geschehen. Eine faire finanzielle Entlohnung für die
geleistete Arbeit sollte dabei nicht nur als Zeichen der Wertschätzung, sondern auch als notwendige Unterstützung gewährleistet werden. Ob und in welchem Umfang eine finanzielle Vergütung möglich ist, muss stets klar und transparent kommuniziert werden. Dies ist entscheidend, um möglichen Gefühlen der erneuten Ausbeutung oder Ausnutzung entgegenzuwirken und ein respektvolles,
partnerschaftliches Verhältnis zu fördern.
Um Überlebende bestmöglich in ihrer weiteren Entwicklung zu unterstützen, empfehlen wir die Teilnahme an dem innovativen Online-Fortbildungsprogramm für Überlebende des Menschenhandels „Elevate Academy“ der Helen Bamber Foundation.
Wir freuen uns, unser Leitbild und unsere Standards mit dem vorliegenden Dokument nun auch nach außen tragen zu können. Das vorliegende Dokument ist die erste Version unserer schriftlich erfassten Qualitätsstandards, die sich selbstverständlich in der Zukunft entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse im Bereich der Sozialen Arbeit weiterentwickeln und verändern
können.
Sollten Sie Kontakt wünschen oder Fragen zu unseren Qualitätsstandards haben, schreiben Sie uns
gerne unter info@ggmh.de.
Sollten Sie eine Beschwerde oder Fragen zu unserer Arbeit oder der Arbeit unserer Mitgliedsorganisationen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an info@ggmh.de.
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